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Schutzverordnung macht auch Geimpften Vorgaben

(pen) Ab Dienstag, 28. Dezember, gilt in Nordrhein-Westfalen eine veränderte Coronaschutzverordnung. Auf den insgesamt 13 Seiten berücksichtigt die Landesregierung insbesondere die Beschlüsse der jüngsten Bund-Länder-Beratungen zum Reduzieren von Kontakten und Eindämmen der Pandemie. Auch angesichts der sich ausbreitenden Omikron-Variante sollen so ausreichende medizinische Versorgungskapazitäten und das Aufrechten erhalten kritischer Infrastruktur gewährleistet werden.
 
Eine der wichtigsten Neuregelungen: Neben den bereits geltenden Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte gibt es jetzt auch Vorgaben für Geimpfte und Genesene. Sowohl im Innen- wie im Außenbereich dürfen an privaten Zusammenkünften nur noch maximal zehn Personen dieser Gruppen teilnehmen. Kinder bis einschließlich 13 Jahren werden dabei nicht mitgezählt.
 
Wichtig: Sobald eine ungeimpfte Person dabei ist, gelten die bereits bekannten strengeren Bestimmungen und der Kreis für private Zusammenkünfte reduziert sich auf Mitglieder des eigenen Hausstands plus maximal zwei Personen eines weiteren Hausstands.
 
Wegen der deutlich höheren Aggressivität der Omikron-Variante werden zudem die Ausnahmen von der Maskenpflicht reduziert. Da beim Sport in Innenräumen, Schwimmbädern oder auch bei Wellnessangeboten keine Masken getragen werden können, müssen immunisierte Personen beim Besuch dieser Einrichtungen jetzt zusätzlich einen negativen Schnelltest vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
 
In die neue Verordnung übernommen hat die Landesregierung auch das Zuschauerverbot bei überregionalen Großveranstaltungen. Für andere Veranstaltungen gelten mit Blick auf vorhandene Platzkapazitäten bei einer Höchstzahl von 750 Zuschauern flexible Grenzen.
 
Weitere Beschlüsse der Bund-Länder-Beratungen wie etwa die Schließung von Discotheken und Clubs oder das Feuerwerksverbot waren in Nordrhein-Westfalen bereits in der vorletzten Schutzverordnung umgesetzt worden.
 
Die angepasste Coronaschutzverordnung gilt bis zum 12. Januar 2022. Im Wortlaut ist sie unter www.land.nrw/corona zu finden.
 
Stichwort Impfen, AHA+A+L-Standards und Eigenverantwortung
 
Erste Wahl im Kampf gegen Corona bleibt das Impfen. Zum einen geht es darum, die Quote der vollständig Geimpften weiter zu erhöhen. Zum anderen um die Auffrischungsimpfungen.
 
Nicht aus den Augen verlieren sollte jeder aber auch die AHA+A+L-Standards. Also Abstand wahren, Hygieneachten und – wo sicherer – Alltag mit Maske.  Dazu Corona-Warn-App nutzen und Innenräume regelmäßig lüften. Ebenso sinnvoll ist es, Kontakte eigenverantwortlich zu begrenzen und im vor Zusammenkünften freiwillig Schnelltests durchzuführen.
Kontaktdaten:
Ennepe-Ruhr-Kreis, Pressestelle, Ingo Niemann (V.i.S.d.P.), Franziska Horsch, Lisa Radtke, Hauptstr. 92, 58332 Schwelm
Telefon: 02336/93 2062, 02336/93 2064, 02336/93 2063
Mail: pressestelle@en-kreis.de, Internet: www.en-kreis.de