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Neue Projektideen in der Region Ennepe.Zukunft.Ruhr gesucht

In den letzten zwei Jahren konnte die Vital.NRW Region Ennepe.Zukunft.Ruhr erfolgreich 28 Projekte mit einer Fördersumme von insgesamt fast 300.000€ über die Kleinprojektförderung der Richtlinie der GAK- Strukturentwicklung unterstützen. Und auch in diesem Jahr werden wieder Projektideen gesucht!

Über dieses Förderprogramm können Kleinprojekte eine Förderung von 80% der förderfähigen Projektkosten erhalten. Diese dürfen eine Gesamtsumme von 20.000€ nicht überschreiten. Die Projektidee sollte eine investive Maßnahme sein, die die Entwicklungsstrategie der Region unterstützt. Der verbleibende Eigenanteil von 20% wird von den Projektträgern getragen. Die Umsetzung der Projekte muss vollständig im Jahr 2022 erfolgen.

Umgesetzt werden können Projekte in den Kommunen Ennepetal, Sprockhövel, Breckerfeld, Gevelsberg (Asbeck und Silschede) und Wetter (Esborn).

Anträge für das Jahr 2022 schicken Sie bitte bis zum 28.02.2022 an rm@ennnepe-zukunft.ruhr.de Sollte Ihnen eine digitale Zustellung nicht möglich sein, bitte postalisch an:

Ennepe.Zukunft.Ruhr e.V. Regionalmanagement

Voerder Str. 62
58256 Ennepetal

 

Kristina Sitterli

Tel: 0157/52864751

rm@ennepe-zukunft-ruhr.de

www.ennepe-zukunft-ruhr.de

Bildschirmfoto 2022-01-20 um 06.54.19

 

Information zur Förderung von Kleinprojekten

Fördersumme und Eigenanteil

  •   Das Projekt darf eine per Kostenvoranschlägen ausgewiesene Gesamtsumme von 20.000 € brutto nicht überschreiten.
  •   Nur vorhandenes Vermögen kann zur Deckung des Eigenanteils verwendet werden.
  •   Spenden, welche zweckgebunden für das beantragte Projekt, gespendet wurden, gelten alsEinnahmen. Diese müssen unbedingt angegeben werden. Sie vermindern die zuwendungsfähigen Ausgaben und somit die Fördersumme. Dies gilt sowohl für zweckgebundene Spenden, die vor aber auch nach der Bewilligung der Maßnahme entgegengenommen wurden.
  •   Nicht zweckgebundene Spenden an den Projektträger als solchen und nicht spezifisch für das Projekt, sind für die Förderung nicht relevant und müssen auch nicht angegeben werden.
  •   Eigenleistung kann in Absprache mit dem Regionalmanagement bei gemeinnützigen Vereinen angerechnet werden.Plausibilisierung der Kosten
  •   Der Projektträger ist angehalten das Geld sparsam und wirtschaftlich zu verwenden. Hierzu bittet der Verein Ennepe.Zukunft.Ruhr um die Plausibilisierung der Kosten. Für alle Maßnahmenbestandteile müssen aus diesem Grund drei Angebote eingereicht werden.
  •   Ausreichend sind z.B. auch Preisanfragen aus dem Internet, die ein Datum enthalten, ein spezifischer Kostenvoranschlag eines Zulieferers ist nicht zwingend erforderlich.Das Projekt
  •   Es handelt sich um eine investive Maßnahme.
  •   Die Barrierefreiheit muss gewährleistet sein.
  •   Die Umsetzung der Maßnahme darf erst nach der Unterzeichnung desUntermaßnahmenvertrages beginnen.
  •   Der Träger ist für 5 bzw. 12 Jahre nach Fertigstellung für die geförderten Maßnahmeverantwortlich und muss diese pflegen und bei Beschädigung instandsetzen oder auch ersetzen (Zweckbindungsfrist):
    – Technische Geräte oder Maßnahmen = 5 Jahre
    – Baumaßnamen = 12 Jahre

    Die Projektauswahl

    Der Verein Ennepe.Zukunft.Ruhr kann im Jahr 2022 ein zusätzliches Regionalbudget im Rahmen des GAK Sonderrahmenplanes beantragen und an Untermaßnahmenträger für Kleinprojekte weiterleiten. Für die Umsetzung startet der Verein einen Projektaufruf, der über die eigenen Kommunikationskanäle (Internetseite und Facebook, Mailverteiler) und die lokalen Medien (Tageszeitungen, Wochenzeitungen) veröffentlicht wird.

    Nach der Frist werden die Projekte vom Regionalmanagement geprüft und anhand der Bewertungsmatrix bewertet. Danach werden die Projekte im Rahmen einer Projektausschusssitzung den Projektausschussmitgliedern zur Beschlussfassung vorgelegt.

    Abrechnung

  •   Bis spätestens zum 01. Dezember 2022 sind dem Regionalmanagement die finalen Rechnungen und die entsprechenden Kontoauszüge vorzulegen
  •   Die Abrechnung erfolgt im Erstattungsprinzip. Das heißt, der Projektträger finanziert die Maßnahme vollständig vor. Nach der Zahlung der Rechnungen stellt der Projektträger einen Auszahlungsantrag an den Verein Ennepe.Zukunft.Ruhr und belegt die Zahlung durch Kontoauszüge

Und hier der Antrag