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Land reduziert Vorgaben, Verordnung gilt ab Samstag

(pen) Ab dem morgigen Samstag, 19 Februar, gilt in Nordrhein-Westfalen und damit auch im Ennepe-Ruhr-Kreis eine veränderte Coronaschutzverordnung. Mit ihr setzt die Landesregierung die von Bund und Ländern beschlossenen Öffnungsperspektiven um. Die neuen Vorgaben gelten bis zum 4. März. Geht das Infektionsgeschehen bis dahin zurück und bleiben kritische Infrastrukturbereiche sowie die medizinische Versorgungsstruktur funktionsfähig, sind weitere Lockerungen geplant.
 
Über die Details der Anpassungen hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales die Öffentlichkeit in einer Pressemitteilung informiert.
 
Danach entfallen im privaten Bereich die Kontaktbeschränkungen für geimpfte und genesene Personen –  für nicht Immunisierte gelten sie hingegen weiterhin. Ebenfalls Geschichte ist die Maskenpflicht in Warteschlangen und Anstellbereichen im Freien.
 
Im gesamten Einzelhandel werden die 2G-Zugangsbeschränkungen aufgehoben, das Tragen einer medizinischen Maske ist hier aber Pflicht, das Aufsetzen einer FFP2-Maske wird sehr empfohlen. Dieser Ratschlag gilt für diejenigen, die mit Bus und Bahn im Nah- und Fernverkehr unterwegs sind.
 
Unter Beachtung der 3G-Regel ist das Ausüben von kontaktfreiem Sport im Freien – zum Beispiel Leichtathletik, Tennis oder Golf – wieder möglich. Diese Regel findet auch in Fahrschulen und öffentlichen Bibliotheken, bei körpernahen Dienstleistungen und in Sonnenstudios Anwendung. Mit anderen Worten: Unter Vorlage eines gültigen negativen Testnachweises stehen all diese Türen jetzt auch wieder ungeimpften Personen offen.
 
Nach Einschätzung von NRW Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann „stehen wir jetzt an einem Wendepunkt, an dem wir mit gutem Gewissen schrittweise Beschränkungen zurückfahren können. Ich sage aber auch: Die Pandemie ist noch nicht vorbei. Ein Basisschutz bleibt wichtig.“
 
Gleiches gelte für das Impfen. Hier schließen sich die Verantwortlichen im Schwelmer Kreishaus dem Appell des Ministers an: „An diejenigen, die jetzt immer noch nicht geimpft sind, appellieren wir: Lassen Sie sich impfen, damit auch Sie bestmöglich geschützt und wir als Gesellschaft insgesamt auch in Zukunft gut vorbereitet sind.“
 
Alle Corona-Informationen der NRW Landesregierung finden sich im Internet unter www.land.nrw/corona. 
Kontaktdaten:
Ennepe-Ruhr-Kreis, Pressestelle, Ingo Niemann (V.i.S.d.P.), Franziska Horsch, Lisa Radtke, Hauptstr. 92, 58332 Schwelm
Telefon: 02336/93 2062, 02336/93 2064, 02336/93 2063
Mail: pressestelle@en-kreis.de, Internet: www.en-kreis.de