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151 Tierschutzfälle bearbeitet

(pen). Hund, Katze, Würgeschlange – die Tierärzte des Veterinäramts kümmern sich um das Wohlergehen sämtlicher Tiere im Ennepe-Ruhr-Kreis. 2021 haben sie 151 Tierschutzfälle bearbeitet.
 
42 Hunde, 10 Katzen, 14 Schafe oder Ziegen, 11 Pferde, 5 Kaninchen und eine Königspython – elf Haltern haben die Tierärzte insgesamt 83 Tiere entzogen. In den meisten Fällen hat das Amt nach der Wegnahme ein Tierhaltungsverbot ausgesprochen.
 
Amtstierärztin Dr. Bettina Buck appelliert, die Augen offen zu halten: „Wer beobachtet, dass Tiere vernachlässigt oder nicht artgerecht gehalten werden, kann und sollte dies bei uns anzeigen.“ Eine schlechte Haltung liege beispielsweise dann vor, wenn Tiere nicht genug Futter bekommen, ihr Fell dauerhaft stark verfilzt ist oder Verletzungen nicht behandelt werden.
 
Allerdings: Nicht gegen alles, was auf den ersten Blick problematisch wirke, könne man auch rechtlich vorgehen. Wenn jemand etwa das Fell seines Pudels rosa färbt und ihn im Hunde-Buggy spazieren fährt, ist das laut Buck zwar fragwürdig, aber nicht strafbar.
 
Bei kleineren bis mittleren Verstößen gegen das Tierschutzgesetz werden Bußgelder festgesetzt. Stellt das Veterinäramt Mängel fest, müssen diese in einer bestimmten Frist abgestellt werden – sonst drohen Zwangsgelder oder die sogenannte „Ersatzvornahme“, bei der sich das Veterinäramt oder von ihm Beauftragte zeitweise um die Tiere kümmern. Kommt es zu schweren oder dauerhaften Verstößen oder besteht unmittelbare Gefahr, nimmt das Veterinäramt die Tiere im Sofortvollzug weg.
 
Tierhalteverbote können auch gegen Personen ausgesprochen werden, die nicht in der Lage sind, sich zuverlässig und dauerhaft artgerecht um ihre Tiere zu kümmern. Das zeigt sich zum Beispiel im wiederholten Ignorieren behördlicher Anordnungen.
 
Aus Datenschutzgründen darf das Veterinäramt in der Regel keine Informationen zu Überprüfungen bekannt geben, auch nicht dem Beschwerdeführer. Dennoch können sich die Bürgerinnen und Bürger sicher sein, dass ihre Hinweise ernst genommen werden. „Wir gehen jeder einzelnen Tierschutzbeschwerde nach“, versichert Buck.
 
Für Verdachtsfälle ist das Veterinäramt telefonisch und schriftlich erreichbar. Ein entsprechendes Online-Formular findet sich auf der Webseite der Kreisverwaltung www.en-kreis.de unter dem Suchbegriff „Tierschutzbeschwerde“.
 
Stichwort Vermittlung
 
Zur artgerechten Unterbringung weggenommener Tiere kooperiert das Veterinäramt mit Tierschutzvereinen und Landwirtschaftsbetrieben. Großtiere wie Pferde versucht das Amt in der Regel an neue und verantwortungsvolle Besitzer zu vermitteln.
Pressekontakt: Lisa Radtke
Kontaktdaten:
Ennepe-Ruhr-Kreis, Pressestelle, Ingo Niemann (V.i.S.d.P.), Franziska Horsch, Lisa Radtke, Hauptstr. 92, 58332 Schwelm
Telefon: 02336/93 2062, 02336/93 2064, 02336/93 2063
Mail: pressestelle@en-kreis.de, Internet: www.en-kreis.de