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BAföG: Antrag für kommendes Schuljahr stellen

(pen). Junge Erwachsene, die eine schulische Ausbildung machen, können bei der Kreisverwaltung des Ennepe-Ruhr-Kreises finanzielle Hilfe in Form des so genannten Schüler-BAföG beantragen.
 
Sachbearbeiter Paul-Philipp Itzek empfiehlt, entsprechende Anträge frühzeitig zu stellen: „Die Förderung erfolgt erst ab dem Monat, an dem ein unterschriebener Antrag vorliegt, nicht rückwirkend.“ Wer seine Dokumente bereits sechs bis acht Wochen vor Beginn des neuen Schuljahres einreicht, profitiere in der Regel von kürzeren Bearbeitungszeiten.
 
Am einfachsten gelingt der Antrag laut Itzek online unter www.bafoeg-digital.de. Nutzer des Online-Tools werden bei der Eingabe Schritt für Schritt mit Hilfetexten begleitet. Antragssteller, die die eID-Funktion ihres Personalausweises nutzen, sparen sich zudem das Ausdrucken, Unterschreiben und Versenden der Formulare. Im persönlichen Account lässt sich der Bearbeitungsstatus jederzeit nachverfolgen.
 
Alternativ ist es möglich, die erforderlichen Dokumente per E-Mail (bafoeg@en-kreis.de) einzureichen oder das BAföG-Kontaktformular auf der Website des Ennepe-Ruhr-Kreises (www.en-kreis.de) zu nutzen. Weitere Informationen sowie Antragsvordrucke finden Interessierte unter www.bafoeg.de.         
 
Für eine persönliche Beratung stehen die Mitarbeiter des Amtes für Ausbildungsförderung der Kreisverwaltung zur Verfügung. Sie sind erreichbar unter den Telefonnummern 02336/93 2217, 93 2256 sowie 93 2261.
 
Stichwort Schüler-BAföG
 
Schüler-BAföG wird in voller Höhe als Zuschuss gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden. Grundsätzlich entscheidend für einen Bewilligungsbescheid ist die gewählte Ausbildung.
 
Schulische Ausbildungen ab Klasse 10, die einen Berufsabschluss vermitteln sowie Schulformen des zweiten Bildungswegs sind in der Regel förderungsfähig. Die gymnasiale Oberstufe in den meisten Fällen hingegen nicht. Weiteren Einfluss auf die Entscheidung haben die Staatsangehörigkeit, die Eignung und das Alter.
 
Für die Höhe des Förderbetrages spielen folgende Faktoren eine Rolle: Vermögen und Einkommen des Antragstellers sowie Einkommen der Eltern, Schulform und die Frage, ob der Jugendliche noch bei den Eltern wohnt oder nicht. Die Höhe der monatlichen Schüler-BAföG-Sätze beträgt aktuell zwischen 247 und 681 Euro. Zu zahlende Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung lassen den Bedarfssatz noch steigen.
 
Stichwort weitere Fördermöglichkeiten
 
Neben dem Schüler-BAföG sieht der Gesetzgeber noch weitere Fördermöglichkeiten vor. So haben junge Frauen und Männer, die eine betriebliche Ausbildung absolvieren und nicht mehr bei den Eltern wohnen, unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Hierfür zuständig sind die örtlichen Agenturen für Arbeit.
 
Studierende an Fachhochschulen und Hochschulen finden ihre Ansprechpartner zum Thema Ausbildungsförderung bei den jeweiligen Studentenwerken ihres Studienortes. Und wenn es um das so genannte Meister-BAföG geht, können sich Interessierte an die jeweilige Handwerkskammer wenden. Informationen und Antragsunterlagen hierzu unter www.aufstiegs-bafoeg.info .
 
Pressekontakt: Lisa Radtke
Kontaktdaten:
Ennepe-Ruhr-Kreis, Pressestelle, Ingo Niemann (V.i.S.d.P.), Franziska Horsch, Lisa Radtke, Kira Scheven, Hauptstr. 92, 58332 Schwelm
Telefon: 02336/93 2062, 02336/93 2064, 02336/93 2063, 02336/93 2066
Internet: www.en-kreis.de, App: Ennepe-Ruhr-Kreis