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Team Zugang und Neuanträge: Leistungsberechtigt oder nicht?

(pen) Wenn das verfügbare Geld nicht mehr zum Leben reicht und keine anderen Leistungen in Frage kommen, dann greift in Deutschland die Grundsicherung für Arbeitsuchende, das Arbeitslosengeld II, auch Harz IV genannt. Die Leistung muss im Jobcenter EN beantragt werden, das Team Zugang und Neuanträge prüft, ob ein Anspruch besteht.246656V
 
Die zehn Mitarbeitenden an den Schaltern im Eingangsbereich des Jobcenters in Schwelm sind die ersten Ansprechpartner. „Wenn jemand einen Antrag auf ALG II stellen möchte, werden hier bereits die wichtigsten Fragen gestellt“, erklärt Teamleiterin Bettina Drescher. Alter, Familienstatus, Staatsangehörigkeit, Einkommen, Vermögen, Eigentum, Krankenversicherung – solche Angaben benötigen die Mitarbeitenden, um den Kundinnen und Kunden die passenden Formulare für den Antrag zusammenzustellen.
 
Erreicht ein ausgefüllter Antrag das Jobcenter in Schwelm, so übernimmt einer der sechs Leistungssachbearbeiter aus dem Team. Erst werden die Unterlagen gesichtet, dann wird ein Termin mit dem Antragsteller vereinbart. „Das persönliche Gespräch ist wichtig, um offene Fragen zu klären und zum Beispiel zu besprechen, welche Unterlagen noch eingereicht werden müssen“, sagt Drescher.
 
Manchmal stellt sich dabei heraus: Die Kunden könnten Anspruch auf vorrangige Leistungen haben – beispielsweise auf Arbeitslosengeld I, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Erwerbsminderungsrente. „Dann beraten wir sie entsprechend, denn das ALG II ist das letzte Mittel und kommt erst dann zum Einsatz, wenn nichts Anderes mehr geht.“
 
Sind alle Unterlagen komplett, wird der Antrag in das System eingegeben und geprüft, ob ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II besteht – und wenn ja, in welcher Höhe. Nicht selten sind die Fälle knifflig. Ein Beispiel: Hat jemand mehr als 60.000 Euro Vermögen, ist er nicht leistungsberechtigt. Steckt das Geld aber in einer unverkäuflichen Immobilie, dann kann ein Antrag unter Umständen dennoch bewilligt werden.
 
246654V„Jeder Fall, jeder Mensch ist anders. Selbst nach zehn Jahren beim Jobcenter landen immer wieder Fälle auf meinem Tisch, die ich so noch nie gesehen habe. Das ist die besondere Herausforderung und der große Reiz an unserem Job“, findet die Teamleiterin.
 
Neben den Geld- können auch Sachleistungen beantragt werden, beispielsweise Haushaltsgegenstände wie ein Kühlschrank oder eine Waschmaschine. In solchen Fällen steht für die Leistungssachbearbeiter ein Hausbesuch an: Was ist im Haushalt vorhanden? Besteht ein Anspruch?
 
„Es macht Spaß, sich mit den Menschen und ihren Anliegen auseinanderzusetzen. Und es ist schön, wenn man aktiv helfen kann“, sagt Drescher. „Aber natürlich muss man auch dazu in der Lage sein, schlechte Nachrichten zu überbringen, wenn kein Anspruch besteht. Nicht immer bleibt das Gegenüber dann ganz freundlich – auch damit muss man umgehen können.“
 
Das Team Zugang und Neuanträge bewilligt die Leistungen zunächst für ein halbes Jahr. Mit Ausstellung des ersten positiven Bescheids beginnt auch die Beratung und Vermittlung durch das Jobcenter EN: Ein Integrationscoach nimmt sich des Falls an, um den Antragsteller bei der Suche nach einer Beschäftigung zu unterstützen. Folgeanträge für Geld- und Sachleistungen werden von Leistungssachbearbeitern aus anderen Teams geprüft und bearbeitet.
 
Stichwort Arbeitslosengeld II und Sozialgeld
 
Arbeitslosengeld II können erwerbsfähige hilfebedürftige Personen ab dem 15. Lebensjahr bis zum Erreichen der Rente erhalten. Nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten Sozialgeld. Als hilfebedürftig gilt jemand, der seinen eigenen und den Lebensunterhalt seiner Angehörigen aus eigenen Mitteln und Kräften wie durch eigenes Einkommen, Vermögen oder Arbeit nicht oder nicht ausreichend sicherstellen kann.
 
Im Ennepe-Ruhr-Kreis sind derzeit rund 24.000 Menschen leistungsberechtigt und erhalten Arbeitslosgengeld II oder Sozialgeld vom Jobcenter EN. Diese Zahl umfasst alle Personen, auch Kinder, die in einer der rund 12.600 Bedarfsgemeinschaften leben. Als Bedarfsgemeinschaft werden Personen bezeichnet, die in einem Haushalt zusammenleben und gemeinsam wirtschaften. Auch eine einzelne leistungsberechtigte Person gilt bereits als Bedarfsgemeinschaft.
Pressekontakt: Franziska Horsch
Kontaktdaten:
Ennepe-Ruhr-Kreis, Pressestelle, Ingo Niemann (V.i.S.d.P.), Franziska Horsch, Lisa Radtke, Kira Scheven, Hauptstr. 92, 58332 Schwelm
Telefon: 02336/93 2062, 02336/93 2064, 02336/93 2063, 02336/93 2066
Internet: www.en-kreis.de, App: Ennepe-Ruhr-Kreis