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Arbeitgeberservice: Wo Menschen und Stellen zusammenkommen

(pen) 16 Köpfe gehören zum Team des Arbeitgeberservice des Jobcenters EN. Sechs von ihnen sind feste Ansprechpartner für die Unternehmen. Ihre Aufgaben lauten Kontakt halten und ansprechbar sein, Stellen akquirieren und vor Ort beraten. Die übrigen zehn Beschäftigten haben die Ausbildungs- oder Arbeitssuchenden im Blick, wissen um ihre Stärken und Schwächen.
Gemeinsam verfolgen alle 16 das Ziel, Unternehmen im Ennepe-Ruhr-Kreis, die Personal suchen, zu beraten, und Auszubildende sowie Fach- und Hilfskräfte, die vom Jobcenter EN betreut werden, zu vermitteln. Und das mit Erfolg: Allein in den vergangenen 24 Monaten gab es rund 10.000 Kontakte zu Unternehmen und es wurden 3.300 Stellen akquiriert.
Freie Stellen geben die Akquisiteure in das System des Jobcenters EN ein. Das Programm führt dann ein Matching durch, prüft also, wer für die Stelle in Frage kommt, und benachrichtigt den zuständigen Integrationscoach. Sollen mehrere Stellen besetzt werden, bietet der Arbeitgeberservice auf Wunsch des Unternehmens auch Bewerbertage an, organisiert und moderiert sie. Das Team Arbeitsvermittlung trifft dann eine Vorauswahl, lädt ausschließlich motivierte Arbeitsuchende ein. Die Gespräche können im Jobcenter EN, im Betrieb oder digital stattfinden.
246928VEine Frau der ersten Stunde ist Sabine Schade, seit Gründung des Arbeitgeberservice 2009 zählt sie zum Team. Ihr Aufgabengebiet ist es, Menschen mit Behinderung oder komplexen Erkrankungen zu vermitteln. Aktuell betreut sie 113 Frauen und Männer.
„Ausgangspunkt ist für uns immer die sehr individuelle Antwort auf die Frage, was für jeden einzelnen mit seiner Einschränkung noch möglich ist, was für ihn beruflich noch geht“, so Schade. Die Erkenntnis der ausführlichen Beratung aller Beteiligten könne dann auch lauten: Es hilft den Arbeitsplatz umzubauen oder umzugestalten, die Betroffenen mit technischen Hilfsmittel oder einer persönlichen Assistenz zu unterstützen. Um dies möglich zu machen, arbeitet Schade eng mit Kostenträgern wie dem Integrationsfachdienst, der Bundesagentur für Arbeit oder den Rentenversicherungsträgern zusammen.
Fehlen Kenntnisse, kann eine Weiterbildung helfen. In diesen Fällen gewährt das Jobcenter EN dem Arbeitgeber als Ausgleich für die Weiterbildungskosten einen Arbeitsentgeltzuschuss. „Bei meinen schwerbehinderten Kundinnen und Kunden kommt regelmäßig auch eine Probebeschäftigung in Frage. Für drei Monate können sie testen, ob sie mit den Anforderungen zurechtkommen, ob die Beschäftigung für sie geeignet ist. Die Kosten trägt in dieser Zeit das Jobcenter EN“, berichtet Schade.
Im vergangenen Jahr wurden durch sie und die Kolleginnen und Kollegen in den Regionalstellen, häufig in enger Zusammenarbeit, 240 Menschen mit Behinderung oder komplexer Erkrankung in Arbeit vermittelt. „Darüber sind wir sehr glücklich, denn wir alle arbeiten hier mit viel Herz und Seele. Jede Vermittlung ist ein Erfolg, hat ihre ganz eigene Geschichte, hatte ihre speziellen Herausforderungen“, sagt Schade.
Für sie ist klar: „Es lohnt sich, sich im Interesse der Menschen reinzuknien. Vor Augen immer die Aufgabe, für Menschen einen Platz zu finden, der es ihnen möglich macht, selbstbestimmt zu arbeiten und damit zu leben.“ Ein Beispiel von vielen: Eine ihrer Kundinnen hat schwerste Multiple Sklerose. Sieben Monate lang wurde an einer Stelle für sie gestrickt, wurden Hilfsmittel, Assistenz und Förderung organisiert. Jetzt hat es geklappt. „Wenn ich so etwas erlebe, weiß ich: Ich habe den besten Job der Welt!“
Auch nach erfolgreicher Vermittlung bleibt der Kontakt zwischen Betrieb, Kunde und Arbeitgeberservice bestehen. „Es gibt sehr viel positives Feedback“, berichtet Schade. Viele Arbeitgeber meldeten sich zudem wieder, wenn die nächste Stelle bei ihnen frei werde. „Das hat beim letzten Mal super geklappt, wir suchen jetzt nochmal“, heißt es dann.
Stichwort Fördermöglichkeiten
Besteht der Eindruck, denkbare Bewerber aus dem Leistungsbezug und ein für sie möglicher Job passen noch nicht hundertprozentig zusammen, können Förderungen helfen. Welches Instrument sinnvoll ist, hängt davon ab, welche Vermittlungshemmnisse es für die angestrebte Tätigkeit gibt und was geschehen muss, um sie abzubauen. Geprüft wird dies vom Arbeitgeberservice.
Einige Beispiele dafür, was möglich ist:
Betriebliche Einstiegsqualifizierung für junge Menschen unter 25 Jahren, die aus individuellen Gründen noch keine betriebliche Ausbildung beginnen konnten. Während dieser Qualifizierung arbeiten sie im Betrieb und werden auf eine Ausbildung vorbereitet. Das Jobcenter bewilligt eine Förderung, die sich an der Vergütung des Jugendlichen bemisst.
Ist vom neuen Beschäftigten eine geringere Leistung als üblich zu erwarten, kann ein zeitlich befristeter Eingliederungszuschuss gewährt werden.
Eine so genannte „Maßnahme beim Arbeitgeber“ ist ein Praktikum von maximal 12 Wochen. In dieser Zeit soll festgestellt werden, ob der Leistungsberechtigte für die Tätigkeit geeignet ist. Das Jobcenter zahlt das Arbeitslosengeld II weiter.
Mit Zuschüssen zum Arbeitsentgelt kann das Einstellen eines Langzeitarbeitslosen gefördert werden.
Wenn ein Minijob in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis umgewandelt wird, kann das Jobcenter dem Arbeitgeber dafür eine Prämie zahlen.
Pressekontakt: Franziska Horsch
Kontaktdaten:
Ennepe-Ruhr-Kreis, Pressestelle, Ingo Niemann (V.i.S.d.P.), Franziska Horsch, Lisa Radtke, Kira Scheven, Hauptstr. 92, 58332 Schwelm
Telefon: 02336/93 2062, 02336/93 2064, 02336/93 2063, 02336/93 2066
Internet: www.en-kreis.de, App: Ennepe-Ruhr-Kreis