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Online und auf Ukrainisch: Jobcenter-Formular hilft bei Erstberatung

(pen) Fast 2.000 Ukrainerinnen und Ukrainer haben im Ennepe-Ruhr-Kreis seit kurzem Anspruch auf Geldleistungen, Beratung und Vermittlung durch das Jobcenter EN. Um dieser Mammut-Zusatzaufgabe gerecht werden zu können, hat das Jobcenter EN ein neues Verfahren eingeführt: Noch vor dem ersten persönlichen Gespräch werden die Geflüchteten per Anschreiben auf Ukrainisch gebeten, ein Online-Formular mit den wichtigsten Informationen auszufüllen.
 
Die Online-Befragung bietet aus Sicht der Kreisverwaltung gleich zwei Vorteile. Erstens: Die Ukrainerinnen und Ukrainer können die Fragen jederzeit und von überall aus in ihrer Muttersprache oder auf Deutsch beantworten, auch über das Handy. Der Zugang erfolgt über einen personalisierten QR-Code. Zweitens: Der Integrationscoach des Jobcenters EN kann sich dank der Vorab-Informationen bestmöglich auf eine strukturierte, zielgerichtete Erstberatung vorbereiten und, wenn nötig, auch einen Dolmetscher organisieren.
 
Gefragt wird unter anderem nach Sprachkenntnissen, dem schulischen und beruflichen Hintergrund, der familiären Situation und den wichtigsten Anliegen. „Jede und jeder Geflüchtete hat eine eigene Geschichte und individuelle Erwartungen und Fragen. Die Angaben liefern uns einen wichtigen ersten Eindruck, damit wir schnell helfen, beraten und vermitteln können“, zeigt sich Anke Engelkamp, Leiterin des Bereichs Eingliederung, begeistert von der Idee und Umsetzung des Online-Formulars durch Mitarbeitende des Jobcenters und der EDV-Abteilung. Damit gehe das Jobcenter EN einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung. Perspektivisch könne das Verfahren auch auf alle anderen Leistungsberechtigten ausgedehnt werden.
 
Stichwort Rechtskreiswechsel
 
Bis Ende Mai bildete das Asylbewerberleistungsgesetz die Grundlage für die Unterstützung der Flüchtlinge aus der Ukraine, zuständig waren die Sozialämter der Städte. Der so genannte „Rechtskreiswechsel für Ukraine-Geflüchtete“ hat dafür gesorgt, dass die Jobcenter im Juni diese Aufgabe übernommen haben. Seitdem gewährt das Jobcenter EN berechtigten Ukrainerinnen und Ukrainern im Ennepe-Ruhr-Kreis Leistungen auf Basis des SGB II, berät sie und vermittelt sie in Sprachkurse und Arbeit.
 
Voraussetzungen sind unter anderem eine vollständige Registrierung und erkennungsdienstliche Erfassung durch die Ausländerbehörde sowie eine Aufenthaltserlaubnis oder Fiktionsbescheinigung.
Pressekontakt: Franziska Horsch
Kontaktdaten:
Ennepe-Ruhr-Kreis, Pressestelle, Ingo Niemann (V.i.S.d.P.), Franziska Horsch, Lisa Radtke, Kira Scheven, Hauptstr. 92, 58332 Schwelm
Telefon: 02336/93 2062, 02336/93 2064, 02336/93 2063, 02336/93 2066
Internet: www.en-kreis.de, App: Ennepe-Ruhr-Kreis