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Kulturförderung: Kreis weist auf Förderangebot hin

(pen). Lokale Kunst- und Kulturschaffende, die für das nächste Jahr Projekte planen und dabei vom Ennepe-Ruhr-Kreis mit einer Summe zwischen 5.000 und 10.000 Euro unterstützt werden möchten, können einen entsprechenden Antrag ab dem 15. September auf den Weg ins Schwelmer Kreishaus bringen. Die Antragsfrist endet am 15. Dezember.

Aussicht auf Erfolg haben Projekte aus allen Bereichen der Kultur – also beispielsweise der bildenden Kunst, aus Literatur, Medien und Musik, Tanz und Theater. Während hier der Kreativität keine Grenzen gesetzt sind, sind die Vorgaben an anderer Stelle eindeutig. Die Veranstaltungen müssen im Kreis stattfinden, für ihn als bedeutsam eingestuft werden und öffentlich zugänglich sein. Um die kulturelle Zusammenarbeit voranzutreiben, setzt die Förderrichtlinie zudem auf Kooperationen und verlangt, dass mindestens drei Akteure aus zwei unterschiedlichen Städten beteiligt sein müssen.

Die Zuwendungen betragen maximal 70 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten wie beispielsweise Miet- oder Honorarkosten. Grundsätzlich nicht förderfähig sind Bauprojekte und Anschaffungskosten.

Auch Projekte, die für 2024 geplant sind und weniger als 5.000 Euro an Fördergeldern benötigen, haben Aussicht, vom Kreis unterstützt zu werden. Die Antragsfrist hierfür beginnt am 1. Januar 2024.

Richtlinie, Antragsformular, weitere Dokumente sowie Antworten auf häufig im Antragsprozess gestellte Fragen finden Interessierte auf der Internetseite der Kreisverwaltung (www.en-kreis.de) unter dem Stichwort Kulturförderung. Ansprechpartnerin für Rückfragen ist Wiebke Neuser, Tel.: 02336 4448-159, E-Mail: W.Neuser@en-kreis.de.

Pressekontakt: Lisa Radtke

Kontaktdaten: 

Ennepe-Ruhr-Kreis, Pressestelle, Ingo Niemann (V.i.S.d.P.), Franziska Horsch, Lisa Radtke, Kira Scheven, Hauptstr. 92, 58332 Schwelm

Telefon: 02336/93 2062, 02336/93 2064, 02336/93 2063, 02336/93 2066

Mail: pressestelle@en-kreis.de

Internet: www.en-kreis.de, App: Ennepe-Ruhr-Kreis