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Wichtigkeit wem Wichtigkeit gebührt: Tag des Rauchmelders

(pen) „Die seit gut sieben Jahren geltende Pflicht, Rauchmelder in allen Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die als Rettungsweg dienen, zu installieren, hat sich erwartungsgemäß längst bewährt. Im Einsatzalltag zeigt sich immer wieder: Die Geräte retten im Brandfall vor allem nachts Leben.“ Dennis Wichert, Kreisbrandmeister und Abteilungsleiter Bevölkerungsschutz der Kreisverwaltung, nutzt den Tag des Rauchmelders (Freitag, 13. Oktober), um auf die Bedeutung der Einbauvorschrift hinzuweisen.

Frühzeitige Warnung im Ernstfall, günstig in der Anschaffung, leichte Montage, hohes Sicherheitsgefühl und kaum Wartungsaufwand – die Vorteile moderner Rauchmelder sind vielfältig. „Sie wiegen die denkbaren Nachteile wie Fehlalarme oder störende Optik allemal auf“, urteilt Wichert. Verantwortlich für das Anbringen sind immer die Wohnungseigentümer, Mieter müssen sich allerdings um die Betriebsbereitschaft kümmern.

Effektiver Schutz beginnt mit dem Kauf eines Rauchmelders. So müssen Geräte mit dem CE-Zeichen inklusiv Prüfnummer und der Angabe „EN 14604“ versehen sein. Nur dann dürfen sie in Europa überhaupt verkauft werden.

„Aussagen zur Qualität“, so Wichert, „sind mit diesem Zeichen aber nicht verbunden.“ Wer auf besondere Qualität und Zuverlässigkeit Wert legt, sollte zusätzlich auf das Qualitätszeichen „Q“ achten. Rauchmelder, die dieses Zeichen aufwiesen, wurden über den Maßstab des CE-Zeichens hinaus auf Langlebigkeit geprüft, lösen weniger Falschalarme aus und haben eine fest eingebaute Batterie, die über eine Lebensdauer von mindestens zehn Jahren verfügt.

Wichert hat noch zwei weitere Tipps. „Wer auf mehreren Etagen wohnt, sollte möglichst auf vernetzbare Rauchmelder setzen.“ Klarer Vorteil: Fängt der Trockner im Keller Feuer, gibt das dort platzierte Gerät den Alarm an einen Rauchmelder auf Wohn- oder Schlafebene weiter. Der schrille Piepton weist die Bewohner so sehr zeitnah auf die Gefahr im Untergeschoss hin.

„Um die Rauchmelder anzubringen“, so der Kreisbrandmeister, „muss auch längst nicht mehr gebohrt werden. Eine Alternative sind Magnetplatten, die an Decke und Gerät geklebt werden und damit eine sekundenschnelle Montage möglich machen.“

Auch wenn das Vorhandensein von Rauchmeldern nicht kontrolliert wird, sollte das nicht zum Leichtsinn verleiten. „Es passiert nichts, solange nichts passiert“, macht Wichert deutlich. Komme es zu einem Brand und damit zu einem Schadensfall, drohe Eigentümern, Vermietern und Mietern ohne Rauchmelder erheblicher Ärger mit Behörden und Versicherungen.

Für Wichert gibt es neben den Rauchmeldern noch ein weiteres Gerät, das er zum Kauf empfiehlt. „Wer eine Heizungsanlage, Gastherme, einen Ofen oder Kamin in seiner Wohnung oder seinem Haus hat, sollte auf keinen Fall auf einen Kohlenmonoxid-Melder verzichten. Auch er rettet Leben.“

Kohlenmonoxid ist unsichtbar, geruchlos und geschmacklos, also nicht wahrnehmbar. Gleichzeitig ist es ein extrem giftiges und tödliches Gas.

Bei defekten oder nicht ordentlich gewarteten Geräten wie Heizungsanlagen oder Gasthermen sowie bei nicht ordnungsgemäß funktionierenden Abluftanlagen kann Kohlenmonoxid in den Wohnraum strömen und wird schnell zur tödlichen Gefahr. Dies verhindern gute Kohlenmonoxid Melder. Sie erkennen ansteigende Kohlenmonoxidkonzentrationen sehr früh und warnen so vor dem Eintreten erster Symptome einer Kohlenmonoxid-Vergiftung.

Kontaktdaten: 

Ennepe-Ruhr-Kreis, Pressestelle, Ingo Niemann (V.i.S.d.P.), Franziska Horsch, Lisa Radtke, Kira Scheven, Hauptstr. 92, 58332 Schwelm

Telefon: 02336/93 2062, 02336/93 2064, 02336/93 2063, 02336/93 2066

Mail: pressestelle@en-kreis.de

Internet: www.en-kreis.de, App: Ennepe-Ruhr-Kreis