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Entsorgung von Sonderabfall und Einsammlung von kleinen Elektro- u. Elektronikgeräten am Samstag, den 02. Dezember 2023

Am vorbezeichneten Termin findet in der Hansestadt Breckerfeld die nächste Aktion zur Einsammlung von Sonderabfällen und kleiner Elektro- und Elektronikgeräte statt. Es können solche Abfälle entsorgt werden, die von der normalen Abfuhr (Abfallbehälter, Sperrmüll, Elektrogroßgeräte und „Gelbe Säcke“) ausgeschlossen sind.

Abgabestellen und Termine:

  1. Ortschaft Zurstraße – Wanderparkplatz an der Taubenstraße –
    zwischen 9.00 Uhr und 11.30 Uhr
  2. Ortskern Breckerfeld – Marktplatz –
    zwischen 12.00 Uhr und 15.00 Uhr

Zu den Sonderabfällen gehören insbesondere:

Medikamente, Laugen, Säuren, Lösungsmittel, Farben, Lacke, Verdünner, Labor- und Chemikalienreste, Pflanzengifte, Schädlingsbekämpfungsmittel, Spraydosen, Leuchtstoffröhren sowie Batterien.

Batterien können alternativ in den Verkaufsstellen zurückgegeben werden.

Zu den Elektro- und Elektronikkleingeräten gehören beispielsweise:

Taschenrechner, Rasierapparate, Radios, Kaffeemaschinen, Toaster, Bügeleisen, Eierkocher, Küchenmaschinen, PC´s, Drucker u.ä.

Abgabe von Altmetall:

Erneut können die Bürger bei der Sammelaktion auch Altmetall anliefern. Dazu stellt der Ennepe-Ruhr-Kreis einen Altmetallcontainer bereit.

Weitere Entsorgungsangebote:

Rote Tonne

Zusätzlich können die Bürger auch Tintenpatronen, Druckerkartuschen sowie CDs und DVDs ohne Umverpackung anliefern. Hierzu stellt der Ennepe-Ruhr-Kreis sogenannte Rote Tonnen auf.

Kunststoffe

Für die Anlieferung von Hartkunststoffen (z.B. Regenfässer, CD-Hüllen) stellt der Ennepe-Ruhr-Kreis einen entsprechenden Container bereit.

Aktenvernichtung

Eine zertifizierte Möglichkeit der datenschutzsicheren Aktenvernichtung von Papierakten rundet das Entsorgungsangebot ab.

Die nachstehend aufgeführten Abfälle werden nicht entgegengenommen:

  • Asbest             – Auskünfte zur Entsorgung erteilt das Umweltamt des Ennepe-Ruhr-Kreises,
      Tel. 02336/93-0
  • Altreifen          – Rücknahme beim Kauf von Neureifen durch den Reifenhändler
  • Altöl             – wird von den Händlern zurückgenommen. Diese sind gesetzlich dazu
                                 verpflichtet, Altöl in den Mengen anzunehmen, in denen sie auch Öl
                                 verkaufen
  • Autobatterien   – Rücknahme beim Kauf einer neuen Autobatterie durch den Händler 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag:

gez.

Bleck