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Entsorgung von Sonderabfall und Einsammlung von kleinen Elektro- u. Elektronikgeräten – Samstag, den 16. März 2024

Am vorbezeichneten Termin findet in der Hansestadt Breckerfeld die nächste Aktion zur Einsammlung von Sonderabfällen und kleiner Elektro- und Elektronikgeräte statt. Es können solche Abfälle entsorgt werden, die von der normalen Abfuhr (Abfallbehälter, Sperrmüll, Elektrogroßgeräte und „Gelbe Säcke“) ausgeschlossen sind.

Abgabestellen und Termine:

Achtung: neue Servicezeiten:

  1. Ortschaft Zurstraße – Wanderparkplatz an der Taubenstraße –
    zwischen 9.00 Uhr und 11.30 Uhr
  2. Ortskern Breckerfeld – Marktplatz –
    zwischen 12.45 Uhr und 15.45 Uhr

Zu den Sonderabfällen gehören insbesondere:

Medikamente, Laugen, Säuren, Lösungsmittel, Farben, Lacke, Verdünner, Labor- und Chemikalienreste, Pflanzengifte, Schädlingsbekämpfungsmittel, Spraydosen, Leuchtstoffröhren sowie Batterien.

Batterien können alternativ in den Verkaufsstellen zurückgegeben werden.

Zu den Elektro- und Elektronikkleingeräten gehören beispielsweise:

Taschenrechner, Rasierapparate, Radios, Kaffeemaschinen, Toaster, Bügeleisen, Eierkocher, Küchenmaschinen, PC´s, Drucker u.ä.

Abgabe von Altmetall:

Erneut können die Bürger bei der Sammelaktion auch Altmetall anliefern. Dazu stellt der Ennepe-Ruhr-Kreis einen Altmetallcontainer bereit.

Weitere Entsorgungsangebote:

Rote Tonne

Zusätzlich können die Bürger auch Tintenpatronen, Druckerkartuschen sowie CDs und DVDs ohne Umverpackung anliefern. Hierzu stellt der Ennepe-Ruhr-Kreis sogenannte Rote Tonnen auf.

Kunststoffe

Für die Anlieferung von Hartkunststoffen (z.B. Regenfässer, CD-Hüllen) stellt der Ennepe-Ruhr-Kreis einen entsprechenden Container bereit.

Aktenvernichtung

Eine zertifizierte Möglichkeit der datenschutzsicheren Aktenvernichtung von Papierakten rundet das Entsorgungsangebot ab

Die nachstehend aufgeführten Abfälle werden nicht entgegengenommen:

  • Asbest             – Auskünfte zur Entsorgung erteilt das Umweltamt des Ennepe-Ruhr-Kreises,
      Tel. 02336/93-0
  • Altreifen          – Rücknahme beim Kauf von Neureifen durch den Reifenhändler
  • Altöl             – wird von den Händlern zurückgenommen. Diese sind gesetzlich dazu
                                 verpflichtet, Altöl in den Mengen anzunehmen, in denen sie auch Öl
                                 verkaufen
  • Autobatterien   – Rücknahme beim Kauf einer neuen Autobatterie durch den Händler 

Besonderer Hinweis:

Entsorgungsberechtigt sind ausschließlich Privathaushalte der Bewohner der Hansestadt Breckerfeld. Abfall aus Gewerbebetrieben und Abfall von Bewohnern anderer Städte und Gemeinden wird nicht angenommen.

Abfälle dürfen nicht vor der jeweiligen Abholzeit einfach am Abholplatz abgestellt werden, da eine fachgerechte Entsorgung nur gewährleistet ist, wenn die Abfälle direkt beim Entsorgungspersonal abgegeben werden. Außerdem stellt Sondermüll eine Gefahr für Passanten – insbesondere Kinder – dar.

Ich wäre dankbar, wenn Sie Ihre Leser –auch über die besonderen Hinweise- informieren würden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag:

gez.

Bleck