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Strompreis steigt in der Grundversorgung AVU dennoch weiter günstiger als der Bundesdurchschnitt

Entgegen einer Vielzahl von Versorgern hebt die AVU die Preise in der Grundversorgung Strom erst im Juni an. Damit federt das Unternehmen die Preiserhöhung für seine Kunden im fast gesamten ersten Halbjahr ab. Einige Energielieferanten senken zwar ihre Preise. Sie kommen aber häufig von einem bislang sehr hohen Niveau. Wichtig ist natürlich für die Verbraucher die absolute Höhe der Preise. Hier rangiert die AVU auch nach der Anhebung zum 1. Juni weiter deutlich unter dem aktuellen deutschlandweiten Durchschnittspreis.

Netzentgelte stark gestiegen

Der Erhöhung liegen von der AVU nicht beeinflussbare Belastungen des Strompreises zugrunde: Die Entgelte der Betreiber von Übertragungs- und Verteilnetzen sind deutlich gestiegen. Hier schlagen der für die Energiewende notwendige Ausbau der Stromnetze zu Buche – und ein vermehrter Aufwand im Engpassmanagement: Wegen zu starken Schwankungen bei der Stromerzeugung müssen beispielsweise teurer produzierende Kraftwerke zugeschaltet oder wegen nicht ausreichend ausgebauter Stromtrassen Windkraftanlagen zeitweise abgeschaltet werden. Deren Betreiber erhalten dafür eine Entschädigung, die auf die Verbraucher umgelegt wird. Zudem wirkt deutlich preistreibend bei den Netzentgelten der Wegfall des für 2024 geplanten Bundeszuschusses von rund 5,5 Milliarden Euro – eine Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Energie- und Klimafonds der Bundesregierung.

Veränderungen auch bei den Umlagen

Auch die „Umlage nach § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung“ und die „Offshore-Netzumlage“ sind gestiegen. Mit ihnen werden energieintensive Unternehmen von überhohen Netzentgelten entlastet beziehungsweise wird der Ausbau von Windkraftanlagen auf dem Meer gefördert.

Neue Preise vom 1. Juni 2024 an

Die neuen Preise in der Grundversorgung mit Strom durch die AVU gelten vom 1. Juni 2024 an: Der Arbeitspreis im Tarif „comfortstrom Privat“ erhöht sich um brutto 1,93 Cent je Kilowattstunde (ct/kWh) auf dann 35,65 ct/kWh. Dies entspricht einer Anhebung um rund 5,7 Prozent. Der jährliche Grundpreis bleibt unverändert. Für einen Durchschnittshaushalt mit einem Verbrauch von 3.500 Kilowattstunden im Jahr erhöht sich damit der Preis um monatlich 5,63 Euro.

Freundliche Grüße

im Auftrag der AVU

Jürgen Bermes