Kommunalwahl 2025: Kreistag beschließt deutliche Verkleinerung
(pen) Im nächsten Kreistag werden 8 Mitglieder weniger vertreten sein – gut 16 Monate vor der nächsten Kommunalwahl haben sich die Mitglieder des aktuellen Kreistages angesichts der finanziellen Situation der Kommunen mehrheitlich für diese Verkleinerung ausgesprochen. Damit werden jährliche Einsparungen von rund 80.000 Euro verbunden sein.
Grundlage für die Zahl der Sitze in einem Kreistag sind die Regelungen des Kommunalwahlgesetzes. In Kreisen mit einer Bevölkerungszahl zwischen 300.000 und 400.000 Bürgerinnen und Bürgern – Ennepe-Ruhr-Kreis 325.000 – sind danach grundsätzlich 60 Mitglieder zu wählen. Noch bis Ende August 2024 ist es den Kreisen aber möglich, die Anzahl der Kreistagsmitglieder zu reduzieren – minimal um 2, maximal um 10.
Im Ennepe-Ruhr-Kreis votierte der Kreistag für 8 und damit für zukünftig 52 reguläre Sitze. Je nach Wahlausgang kann sich diese Zahl durch so genannte Überhang- und Ausgleichsmandate allerdings für einzelne Wahlperioden erhöhen.
Da die Sitze im Kreistag zum einen an die erfolgreichen Kandidaten in den Wahlbezirken und zum anderen über die von den Parteien kreisweit erreichten Stimmen vergeben werden, wird sich die Zahl der Wahlbezirke für die Kreistagswahl im nächsten Jahr von 30 auf 26 verringern. Die Frage, wie ihr notwendiger Neuzuschnitt aussehen wird, lässt sich derzeit nicht abschließend beantworten. Dieser hängt unter anderem davon ab, wie die Städte ihre Wahlbezirke zuschneiden werden.
Die rechtliche Vorgabe lautet: Alle Wählerinnen und Wähler sollen mit der Stimme, die sie abgeben, den gleichen Einfluss auf das Wahlergebnis haben, die Wahlkreise sind somit mit Blick auf die Zahl der Wahlberechtigten möglichst gleich groß zu bilden. Die endgültige Entscheidung trifft der Kreiswahlausschuss zur Kommunalwahl im nächsten Jahr.
Stichwort Sparvorschläge der Fraktionen
Mit einer Vorlage hatte die Kreisverwaltung die Kreistagsfraktionen auf die grundsätzliche Möglichkeit der Verkleinerung des Kreistages sowie die einzuhaltende Frist hingewiesen und damit die Diskussion angestoßen.
Auch aus Reihen der Politik lagen dem Kreistag Anträge vor, um im Zusammenhang mit kommunalpolitischer Gremienarbeit Ausgaben zu senken. Der Vorschlag von Bündnis90/Die Grünen und FDP lautete, die Aufwandsentschädigungen für Ausschussvorsitzende zu streichen. Die FDP sprach sich zudem dafür aus, die Fraktionszuwendungen ab 2025 pauschal um 25 Prozent zu kürzen, Verdienstausfälle für Fraktionssitzungen auf Zeiträume ab 18 Uhr und zwei Sitzungen pro Tag zu begrenzen und ab sofort per Abwahl auf den 3. Stellvertretenden Landrat zu verzichten.
Alle Anträge blieben in der Sitzung am Montag erfolglos. Einzelne Vorschläge sollen aber zukünftig möglicherweise erneut aufgegriffen und zur Abstimmung gestellt werden.
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