Polio-Impfung: Gesundheitsamt rät zur Überprüfung des Schutzes
(pen). Das Gesundheitsamt des Ennepe-Ruhr-Kreises appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, ihren Impfstatus gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) zu überprüfen und gegebenenfalls auffrischen zu lassen. Anlass hierfür ist eine Mitteilung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS). In dieser wurde bekanntgegeben, dass in Abwasserproben aus mehreren deutschen Städten, darunter auch Köln und Bonn, von Schluckimpfstoff-abgeleitete Polioviren Typ 2 nachgewiesen wurden (oder Englisch: vaccine-derived polioviurs, VDPD2). Die Proben stammen aus einem Forschungsprojekt des Robert Koch-Instituts, bei dem Abwasser auf das Vorhandensein von Polioviren untersucht wird.
Wie das NRW-Gesundheitsministerium weiter bekannt gibt, sind Polioviren der Auslöser der sogenannten „Kinderlähmung“ und werden vor allem über Schmierinfektionen (Stuhl-Hand-Mund) übertragen. Trotz des Nachweises im Abwasser bleibt das Risiko, sich mit Polio zu infizieren, jedoch weiterhin äußerst gering. Der letzte Polio-Fall in Deutschland wurde 1990 registriert, aktuell sind keine Polio-Erkrankungen oder Verdachtsfälle im ganzen Bundesgebiet bekannt. Der Großteil der nordrhein-westfälischen Bevölkerung ist vollständig geimpft und damit bestmöglich gegen die Erkrankung geschützt. So lag die Durchimpfungsrate bei der Schuleingangsuntersuchung im Jahr 2023 bei 96,1 Prozent.
Als Auslöser der Polioviren im Abwasser nennt das Ministerium die Schluckimpfung, die in einigen außereuropäischen Ländern weiterhin eingesetzt wird. Diese Impfung enthält abgeschwächte Polioviren, die mit dem Stuhl ausgeschieden und durch Schmierinfektionen weiterverbreitet werden können. In Deutschland wird seit 1998 ausschließlich der Totimpfstoff zum Spritzen verwendet, der keine Lebendviren enthält. Wenn jedoch in einer Bevölkerung die Impfquote zu niedrig ist, können die abgeschwächten Viren der Schluckimpfung über längere Zeit zirkulieren und sich in sehr seltenen Fällen genetisch verändern, was zu Erkrankungen führen kann. Solche vom Schluckimpfstoff-abgeleiteten Polioviren (Typ 2) wurden nun erstmals durch das Abwasserfrühwarnsystem in Deutschland nachgewiesen.
„Wer vollständig gemäß den STIKO-Empfehlungen gegen Polio geimpft ist, ist bestens geschützt“, betont Amtsärztin Dr. Sabine Klinke-Rehbein. Es ist daher wichtig, den eigenen Impfausweis zu überprüfen. Bei fehlenden oder unvollständigen Impfungen sollte man das Gespräch mit der Hausärztin oder dem Hausarzt suchen, um den Impfschutz gegebenenfalls aufzufrischen. Wie auch bei anderen Viren gilt: Häufiges und gründliches Händewaschen ist eine einfache, aber sehr effektive Maßnahme, um die Ansteckung durch Schmierinfektionen zu verhindern.
Detaillierte Informationen zu den Polio-Impfempfehlungen finden Interessierte auf den Internetseiten des MAGS (www.mags.nrw), der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (www.bzga.de) sowie des Robert Koch-Instituts (www.rki.de). Das RKI stellt im Bereich Impfungen A-Z Flussdiagramme zur Verfügung, mit denen Schritt für Schritt überprüft werden kann, ob der Impfschutz für Kinder, Jugendliche und Erwachsene ausreichend ist.
Stichwort Impfempfehlung
Die STIKO sieht eine Impfung von Säuglingen im Alter von 2, 4, und 11 Monaten zur Grundimmunisierung vor, bei Verwendung eines 6-fach-Kombinationsimpfstoffes sind es drei Teilimpfungen (2+1-Impfschema). Bei Verwendung eines 5-fach-Impfstoffes wird eine Grundimmunisierung mit 4 (3+1) Teilimpfungen durchgeführt im Alter von 2, 3 und 4 Monaten und eine letzte Dosis zwischen dem 11. und 13. Lebensmonat. Im Alter von 9 bis spätestens 16 Jahren wird die Impfung noch einmal aufgefrischt, meist in Kombination mit Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten.
Darüber hinaus wird eine routinemäßige Auffrischung für Erwachsene in Deutschland nicht empfohlen. Bei Reisen in bestimmte Regionen oder auch bei bestimmten beruflichen Tätigkeiten mit weiterbestehendem Risiko wird gegebenenfalls eine Auffrischung empfohlen.
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