Bilanz 2024: Kreis folgte 16 Wünschen auf Namensänderung
(pen). Wie heißen Sie bitte? Bürgerinnen und Bürger, für die mit der Antwort auf diese Frage erhebliche Schwierigkeiten verbunden sind, können beim Ennepe-Ruhr-Kreis eine Namensänderung beantragen. Im vergangenen Jahr haben das 40 Personen gemacht, 16 Anträge sind genehmigt worden. In neun Fällen durften Menschen ihren Familiennamen ändern, sieben Mal erhielten sie grünes Licht für einen anderen Vornamen. 2023 hatte die Zahl der Anträge bei 37, die der Genehmigungen bei 30 (27/3) gelegen.
Im Gegensatz zu Namensänderungen nach bürgerlichem Recht, die das jeweilige Standesamt beispielsweise nach Eheschließungen durchführt, ist der Kreis für so genannte öffentlich-rechtliche Namensänderungen zuständig. Für diese muss ein wichtiger Grund vorliegen. Anerkannt werden beispielsweise schwierige Schreibweise oder Aussprache, sehr lange und umständliche Namen sowie Namen, die anstößig oder lächerlich klingen.
Ebenfalls möglich ist ein Ändern des Familiennamens, wenn dies im Interesse eines Kindes liegt. Dies gilt beispielsweise für Pflegekinder oder Kinder aus geschiedenen Ehen. Voraussetzung hier ist allerdings ein Zusammenspiel aller Elternteile.
Die Gebühren für einen veränderten Familiennamen betragen bei einem durchschnittlichen Verwaltungsaufwand für Erwachsene rund 500 Euro, für minderjährige Kinder 250 Euro. Die Änderung des Vornamens kostet in der Regel 125 Euro.
Stichwort Übersicht der erfolgreichen Anträge nach kreisangehörigen Städten in 2024
Breckerfeld: Vorname 0, Familienname 0
Gevelsberg: Vorname 0, Familienname 1
Ennepetal: Vorname 1, Familienname 0
Hattingen: Vorname 0, Familienname 1
Herdecke: Vorname 0, Familienname 0
Schwelm: Vorname 2, Familienname 0
Sprockhövel: Vorname 0, Familienname 0
Wetter: Vorname 0, Familienname 0
Witten: Vorname 4, Familienname 6
Eine Familiennamensänderung ist für eine in der Schweiz wohnhafte Person erfolgt.
Pressekontakt: Lisa Radtke
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