Immer beliebter: Balkonkraftwerke – AVU Netz weist auf Anmeldepflicht hin
Die Energie der Sonne nutzen, auch wenn keine Dachfläche zur Verfügung steht. Das geht mit den Balkonkraftwerken: Diese Mini-Kraftwerke werden immer beliebter – die Anzahl hat sich in Nordrhein-Westfalen innerhalb eines Jahres auf jetzt rund 200.000 verdoppelt. Hausbesitzer und Mieter installieren sie meist selbst. Die Vorteile liegen auf der Hand: Für die Betreiber sind Balkonkraftwerke eine Möglichkeit die Stromkosten im Haushalt zu senken. Die Leistung darf dabei maximal 800 Watt betragen.
Die AVU Netz weist darauf hin, dass Anlagenbetreiber verpflichtet sind, diese Stecker-Solaranlagen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anzumelden – auch wenn für die Stromproduktion keine Einspeisevergütung beantragt wird. Ein Blick in das Marktstammdatenregister zeigt , wie beliebt die Anlagen sind. Insgesamt 3.224 Balkonkraftwerke mit 3.016 kWp sind dort gemeldet. Hinzu kommen 466 Plug-In Speicher mit einer Kapazität von 437 kWh.
Nur kleine Restmengen werden ins Netz eingespeist
Hintergrund für die Anmeldepflicht: Eine große Anzahl nicht angemeldeter Anlagen kann ein Problem für die Netzstabilität darstellen. Denn die Mini-Kraftwerke lassen sich durch die AVU Netz nicht ausschalten.
Sie sind zwar für den Eigenbedarf konzipiert und speisen nur kleine, nicht genutzte Strommengen ins Netz. Aber bei sonnigem Wetter ist es schwierig, die Einspeisemenge zu prognostizieren. So kann es bei größerer Stromerzeugung durch eine Vielzahl von Anlagen zum Anstieg der Netzeinspeisung kommen. Noch führt die vergleichsweise geringe Anzahl der Balkonkraftwerke im Gebiet der AVU Netz nicht zu einem Problem der Netzstabilität. Für den Netzbetreiber ist es dennoch wichtig, einen zuverlässigen Überblick über einspeisende Erzeugungsanlagen zu haben.
Weitere Infos und die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur unter diesem Link: www.marktstammdatenregister.de