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Immer beliebter: Balkonkraftwerke – AVU Netz weist auf Anmeldepflicht hin

Die Energie der Sonne nutzen, auch wenn keine Dach­fläche zur Verfügung steht. Das geht mit den Balkon­kraftwerken: Diese Mini-Kraftwerke werden immer beliebter – die Anzahl hat sich in Nordrhein-Westfalen innerhalb eines Jahres auf jetzt rund 200.000 verdoppelt. Hausbesitzer und Mieter installieren sie meist selbst. Die Vorteile liegen auf der Hand: Für die Betreiber sind Balkonkraftwerke eine Möglichkeit die Stromkosten im Haushalt zu senken. Die Leistung darf dabei maximal 800 Watt betragen.

Die AVU Netz weist darauf hin, dass Anlagenbetreiber verpflichtet sind, diese Stecker-Solaranlagen im Markt­stammdatenregister der Bundesnetzagentur anzumelden – auch wenn für die Stromproduktion keine Einspeise­vergütung beantragt wird. Ein Blick in das Marktstammdatenregister zeigt , wie beliebt die Anlagen sind. Insgesamt 3.224 Balkonkraft­werke mit 3.016 kWp sind dort gemeldet. Hinzu kommen 466 Plug-In Speicher mit einer Kapazität von 437 kWh.

Nur kleine Restmengen werden ins Netz eingespeist

Hintergrund für die Anmeldepflicht: Eine große Anzahl nicht angemeldeter Anlagen kann ein Problem für die Netzstabilität darstellen. Denn die Mini-Kraftwerke lassen sich durch die AVU Netz nicht ausschalten.

Sie sind zwar für den Eigenbedarf konzipiert und speisen nur kleine, nicht genutzte Strommengen ins Netz. Aber bei sonnigem Wetter ist es schwierig, die Einspeisemenge zu prognostizieren. So kann es bei größerer Stromerzeugung durch eine Vielzahl von Anlagen zum Anstieg der Netz­einspeisung kommen. Noch führt die vergleichsweise ge­ringe Anzahl der Balkonkraftwerke im Gebiet der AVU Netz nicht zu einem Problem der Netzstabilität. Für den Netzbetreiber ist es dennoch wichtig, einen zuverlässigen Überblick über einspeisende Erzeugungsanlagen zu haben.

Weitere Infos und die Anmeldung bei der Bundesnetz­agentur unter diesem Link: www.marktstammdatenregister.de