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Bilanz 2025: Familien erhielten mehr als 4,6 Millionen Euro aus Teilhabepaket

Der Zugang zu Bildung und außerschulischen Aktivitäten ist längst nicht für jeden selbstverständlich. Um beispielsweise Nachhilfe oder Klassenfahrten für das schulpflichtige Kind zu bezahlen, fehlen vielen Eltern finanzielle Mittel. Auch die Ausgaben für die Mitgliedschaft in einem Sportverein können Familien mit geringem Einkommen erheblich belasten.
 
Entlasten sollen und können die Betroffenen hier Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen werden damit beispielsweise Kosten für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten sowie das Mittagessen übernommen. Finanzielle Unterstützungen sind auch für den Musikunterricht oder Sport im Verein möglich.
 
Ansprechpartner für Gelder aus dem Bildungs- und Teilhabepaket ist neben den Stadtverwaltungen auch das Jobcenter EN. Die Beschäftigten in den Regionalstellen EN-Südkreis, Witten/Wetter/Herdecke und Hattingen kümmern sich um die Anträge derjenigen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II – also Bürgergeld – erhalten.
 
Für 2025 ziehen die Verantwortlichen folgende Bilanz: Zwischen Breckerfeld und Hattingen, Witten und Gevelsberg haben Familien von der Kreisverwaltung insgesamt mehr als 4,6 Millionen Euro aus dem Leistungsangebot des BuT erhalten. Im Vergleich zum Vorjahr ein nahezu unveränderter Wert (4,7).
 
Das meiste Geld – 1,93 Millionen Euro – floss in die Mittagsverpflegung. Es folgen Unterstützungen für die Lernförderung (802.000 Euro), Klassenfahrten und Ausflüge (477.000 Euro) sowie sozio-kulturelle Teilhabe (189.000 Euro) und Schülerbeförderung (77.700 Euro). Grundlage für die Kostenerstattungen waren in der Regel Nachweise über die entstandenen Kosten. Einzig die Unterstützung von Lernförderung muss im Vorfeld beantragt werden.
 
Komplett automatisch läuft das Auszahlen der pauschalierten Mittel für den „persönlichen Schulbedarf“ von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen. Für 2025 beträgt die Höhe dieser Leistung 195 Euro, sie wurde und wird am 1. August (130 Euro) und 1. Februar (65 Euro) überwiesen.
 
Das Jobcenter EN ist Ansprechpartner für alle Familien, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten. Mit Ausnahme der Lernförderung, die beantragt werden muss, ist es in der Regel ausreichend, wenn die Familien Nachweise über die entstandenen Kosten vorlegen.
 
Weitere Informationen und Formulare über die BuT Leistungen des Jobcenters EN finden Bürgerinnen und Bürger auf der Internetseite www.jobcenter-en.de.

Kontaktdaten:> Ennepe-Ruhr-Kreis, Pressestelle, Ingo Niemann (V.i.S.d.P.), Franziska Horsch, Lisa Radtke, Kira Scheven, Hauptstr. 92, 58332 Schwelm
Telefon: 02336/93 2062, 02336/93 2064, 02336/93 2063, 02336/93 2066
Mail: pressestelle@en-kreis.de
> Internet: www.en-kreis.de, App: Ennepe-Ruhr-Kreis
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