Nur noch zwei Stunden frei: Neue Parkregeln am Windmühlen-Center
Von Tanja Satur, 26.2.2026

Wer am Windmühlen-Center in Breckerfeld parkt, sollte künftig genauer auf die Uhr schauen: Auf dem großen, bislang kostenfrei und ohne zeitliche Begrenzung nutzbaren Parkplatz gilt seit einigen Tagen eine Höchstparkdauer von zwei Stunden. Entsprechende Hinweisschilder sind bereits aufgestellt.
Einschränkung rechtlich zulässig
Fakt ist: Da sich der Parkplatz am Windmühlen-Center in Privatbesitz befindet, darf der Eigentümer der Fläche laut geltendem Recht nach eigenem Ermessen entscheiden, wer dort wie lange parken darf. Heißt: Wer sein Fahrzeug dort abstellt, akzeptiert damit automatisch die auf den Hinweisschildern genannten Bedingungen; es kommt also ein juristisch wirksamer Vertrag mit dem Parkplatzbetreiber zustande.
Betreiber reagiert nicht auf Anfrage
Welche Gründe zur Einführung der Zwei-Stunden-Regelung geführt haben, ist bislang unklar. LokalDirekt hat bereits am Donnerstag, 18. Februar, eine schriftliche Presseanfrage an Arno Verhoog als Geschäftsführer der Eigentümergesellschaft des Windmühlen-Center-Geländes — die iZenter GmbH — gestellt und um Informationen zu den Hintergründen der Parkzeitbeschränkung gebeten. Unter anderem wurde angefragt, ob es Beschwerden seitens der Gewerbetreibenden gegeben habe, wer für die Überwachung des Parkplatzes zuständig sei und wie beziehungsweise durch wen die Einhaltung der Parkdauer überprüft werde.
Ebenso bat die Redaktion iZenter um Auskunft, ob es möglicherweise Ausnahmeregelungen für Anwohner, Lieferanten oder Menschen mit eingeschränkter Mobilität gebe und die 2-Stunden-Regelung an Tagen mit größeren städtischen Veranstaltungen wie der Kirmes oder dem Bauernmarkt ausgesetzt oder angepasst werde.





