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Rettungsdienstgebühren: Vorschlag lässt viele Fragen offen

Als „für Krankenkassen und Kommunen tragfähige Übergangslösung“ bezeichnet NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann ein Papier, das in 2026 die Finanzierung so genannter „Fehlfahrten“ im Rettungsdienst regeln soll. Nach einer ersten Einschätzung von Landrat Jan-Christoph Schaberick bleiben für den Ennepe-Ruhr-Kreis aber viele Fragen offen. Dafür, von einer Einigung sprechen zu können, sei es deutlich zu früh.
 
Nach monatelangen Gesprächen von Vertretern der Krankenkassen, der beiden NRW Ministerien für Gesundheit und Kommunales sowie der kommunale Spitzenverbände hat Laumann einen so genannten Musterbeschluss vorgelegt. Dieser sieht vor, dass die Krankenkassen die Kosten für Einsätze ohne Patiententransport ins Krankenhaus bis zu einem Anteil von 15 Prozent am Gesamtaufkommen aller Rettungseinsätze zumindest zur Hälfte erstatten.
 
Um Landräte sowie Bürgermeister ausführlich über den Inhalt des „Musterbeschlusses“ zu informieren, kündigte der Minister Konferenzen in jedem der landesweit fünf Regierungsbezirke an. Denn klar ist: Die letztendliche Entscheidung darüber, ob der Beschluss zum Tragen kommt, fällt auf kommunaler Ebene.
 
„Das, was der Minister jetzt als Lösung darstellt, liegt im Wesentlichen seit Wochen auf dem Tisch und hat von Seiten der meisten Kommunen bis heute keine Zustimmung gefunden. Dies ist wenig verwunderlich, denn die von den Krankenkassen angebotene Kostenbeteiligung deckt ja nur einen Teil unserer Kosten für den Rettungsdienst ab“, macht Schaberick deutlich.
 
Natürlich sei es positiv, dass Vertreter der Landesregierung nun auf breiter Front das direkte Gespräch mit den Vor-Ort für den Rettungsdienst Verantwortlichen suchen und denkbare Lösungswege präsentieren.
 
„Selbstverständlich werden wir dieses Angebot aber auch nutzen, um unsere Anliegen zu verdeutlichen und unsere nach wie vor vorhandenen Fragen zu stellen“, betont der Landrat. Offen ist für ihn unter anderem, woher die Millionen kommen sollen, die die Krankenkassen nicht mehr erstatten wollen, und ob es aus Sicht der Landesregierung einen Weg gibt, der Gebührenbescheide an Bürgerinnen und Bürger unnötig macht. Beispielsweise den, die Lücke im Gebührenhaushalt doch über den Kreishaushalt schließen zu dürfen.
 
Weiteres Manko des Musterbeschlusses: Er gilt nur für Einsätze des laufenden Jahres. „Nach den Abrechnungsvorgaben der Krankenkassen haben wir aber seit Anfang September 2025 ein Finanzierungsdefizit im Rettungsdienst. Auch hier ist nach wie vor offen, wie damit umgegangen werde soll“, bemängelt Schaberick. Er kündigt an, auch diesen Punkt bei der Konferenz für den Regierungsbezirk Arnsberg am Dienstag, 30. Juni, anzusprechen.
 
Zunächst beruhigende Zwischennachricht für alle, die den Rettungsdienst seit September letzten Jahres rufen mussten: Da die Suche nach einem für die Kreisverwaltung rechtlich und haushälterisch tragfähigen Ergebnis für das Abrechnen der Einsätze nach wie vor nicht abgeschlossen ist, erhalten sie anders als zunächst angekündigt noch keine Gebührenbescheide.
 
„Dies komplett zu verhindern, bleibt unser Ziel“, unterstreicht Schaberick. „Denn: Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht zum Spielball eines ungelösten Finanzierungsstreits werden. Niemand darf im Notfall überlegen müssen, ob er die 112 wählt, weil er Angst vor einer Rechnung hat.“
 
Stichwort Historie
 
Seit Jahrzehnten hat der Ennepe-Ruhr-Kreis als Träger des Rettungsdienstes seine Leistungen auf Grundlage einer mit den Krankenkassen als Kostenträgern vereinbarten Gebührensatzung vollständig mit ihnen abgerechnet.
 
In mehreren Bundesländern haben die Kassen diesen Weg mit Hinweis auf ein Bundesgesetz verlassen – sie seien nur verpflichtet, Einsätze zu bezahlen, an deren Ende die Patienten in ein Krankenhaus transportiert würden.
 
Folge im Ennepe-Ruhr-Kreis: Ohne Kalkulationshintergründe zu erläutern, teilten die Krankenkassen der Kreisverwaltung Festbeträge mit, die die tatsächlichen Kosten des Rettungsdienstes nicht mehr decken. Sie gelten für alle Einsätze seit September 2025.
 
Zu diesem Vorgehen hatte sich Landrat Jan-Christoph Schaberick bereits unmittelbar nach Amtsantritt im November geäußert: „Den Krankenkassen steht es ja durchaus zu, Positionen zu verändern und Gesetze anders zu interpretieren, sowie Dinge neu verhandeln zu wollen. Das von ihnen gewählte Vorgehen, dies während noch laufender Verhandlungen und auf Bundesebener eingebrachter Gesetzesinitiativen zu machen, ist aber nicht nachvollziehbar.“

Kontaktdaten:> Ennepe-Ruhr-Kreis, Pressestelle, Ingo Niemann (V.i.S.d.P.), Franziska Horsch, Kira Scheven, Hauptstr. 92, 58332 Schwelm
Telefon: 02336/93 2062, 02336/93 2064, 02336/93 2066
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