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Rettungsdienstgebühren: Landrat kritisiert Ergebnis der Regionalkonferenz

„Wer von Kommunen erwartet, Verantwortung für die Daseinsvorsorge zu übernehmen, muss ihnen auch verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen und eine auskömmliche Finanzierung bieten. Beides wurde uns von der Landesregierung leider nicht geliefert.“ Mit diesen Worten fasst Landrat Jan-Christoph Schaberick das Ergebnis des jüngsten Gespräches zur Finanzierung des Rettungsdienstes zusammen. Aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis waren daran auch Vertreter der Städte Breckerfeld, Ennepetal, Schwelm, Sprockhövel und Witten beteiligt.
 
Die Botschaften von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann und Dr. Christian von Kraack, Abteilungsleiter im Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung, waren ebenso eindeutig wie ernüchternd: Weitere Angebote, die über das hinausgehen, was ein von der Landesregierung vorgelegter Musterbeschluss zusagt, wird es seitens der Krankenkassen nicht geben. Es stehe jetzt jeder Kommune frei, die auf dem Tisch liegende Übergangslösung für 2026 und die damit verbundene teilweise Kostenübernahme für sogenannte Leerfahrten anzunehmen oder nicht.
 
Das Problem aus kommunaler Sicht: Die Ausgaben für den Rettungsdienst werden damit in keiner Weise gedeckt. „Unter dem Strich“, so Schaberick, „ist es den Krankenkassen gelungen, einen Teil der Kosten des Rettungsdienstes, den sie über Jahrzehnte getragen haben, auf andere zu verlagern und sich selbst finanziell zu entlasten. Angesichts der millionenschweren Deckungslücke in unserem Rettungsdienstetat und der dramatischen Finanzlage der Kommunen habe ich wenig Verständnis dafür, dass die Landesregierung den vorliegenden Musterbeschluss öffentlich als für uns ´tragfähig´ bezeichnet.“
 
Was der Landrat meint: Durch die neue Zahlungspraxis der Krankenkassen fehlen dem Ennepe-Ruhr-Kreis im laufenden Jahr voraussichtlich rund 12 Millionen Euro für den Rettungsdienst. Stimmt der Kreis dem Musterbeschluss zu, würde sich diese Lücke um einige Millionen Euro reduzieren. Um wie viel genau, muss jetzt im Schwelmer Kreishaus berechnet werden.
 
Als absolutes Unding bewertet Schaberick die Antwort der Landesregierung auf die Frage, ob es rechtlich zulässig sei, die verbleibende Deckungslücke über den Haushalt des Kreises und damit zulasten der kreisangehörigen Städte abzurechnen.
 
„Hier wurden wir aufgefordert, dies doch bitte direkt mit unserer Kommunalaufsicht, also der Bezirksregierung Arnsberg, zu klären. Die Landesregierung beabsichtige nicht, den Kommunen hierzu etwas Schriftliches zukommen zu lassen“, berichtet der Landrat.
 
Was ihn zusätzlich verärgert: Bereits für Mitte Mai hatte das Kommunalministerium der Kreisverwaltung auf die Frage nach der Rechtssicherheit einer Abrechnung über den Kreishaushalt eine Antwort zugesagt. „Wir haben sie bis heute nicht erhalten, eine direkte Kommunikation war vielmehr Fehlanzeige. Stattdessen mussten wir für uns wesentliche Informationen mehrfach der Berichterstattung der Medien entnehmen“, so Schaberick an die Adresse der Vertreter der Landesregierung.
 
Für den Landrat ist die Debatte rund um die Finanzierung des Rettungsdienstes auch nach dem Austausch mit der Landesregierung alles andere als beendet. „Für uns beginnt jetzt die nächste Phase dieser scheinbar unendlichen Geschichte. Zum einen geht es darum, den Musterbeschluss und den Umgang damit mit den politischen Gremien des Kreises zu diskutieren. Zum anderen werde ich wegen einer möglichen Abrechnung des Defizits über den Kreishaushalt das Gespräch mit den Städten suchen.“
 
Zu klären sei zudem, wie mit dem Defizit für die Einsätze zwischen September und Dezember 2025 umzugehen ist. Da dieser Zeitraum nicht Bestandteil des Musterbeschlusses ist, ginge dieses Minus nach aktuellem Stand vollständig zulasten des Kreises.
 
Die Nachricht an die Bürgerinnen und Bürger, die seit September 2025 den Rettungsdienst rufen mussten, bleibt auch nach dem jüngsten Gespräch unverändert: Da die Suche nach einem für die Kreisverwaltung rechtlich und haushälterisch tragfähigen Ergebnis für die Abrechnung der Einsätze nach wie vor nicht abgeschlossen ist, erhalten sie bis auf Weiteres keine Gebührenbescheide.
 
Hierzu wiederholt der Landrat erneut: „Diese Bescheide komplett zu verhindern, bleibt unser Ziel. Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht zum Spielball eines Finanzierungsstreits werden. Niemand darf im Notfall überlegen müssen, ob er die 112 wählt, weil er Angst vor einer Rechnung hat.“
 
Stichwort Festbeträge
 
Auf Intervention der Kreisverwaltung haben die Krankenkassen die Beträge, die sie für Einsätze von Rettungswagen, Notärzten und Krankentransporten ab September 2025 zahlen, erhöht. Damit verbunden ist einer Verringerung des jährlichen Defizites von 16 auf 12 Millionen Euro.
 
Die neuen Festbeträge lauten: Rettungswagen 991,47 Euro statt bisher 941,53 Euro, Notarzteinsatz 1.062,22 Euro (839,10) und Krankentransport 697,03 Euro (677,10).
 
Daraus ergeben sich folgende Differenzen zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst: Beim Rettungswagen fehlen pro Einsatz 401,53 Euro statt bisher 451,47 Euro, beim Notarzteinsatz 76,78 Euro (299,90) und beim Krankentransport 109,97 Euro (129,90).


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Regionalkonferenz_RD_Arnsberg
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