Kommunalaufsicht hat Prüfung der Stellenbesetzung in Herdecke abgeschlossen
Die Kreisverwaltung hat ihre Prüfung einer Stellenbesetzung in der Pressestelle der Stadt Herdecke in ihrer Funktion als Kommunalaufsicht abgeschlossen. Im Mittelpunkt der Prüfung stand das von der Stadt gewählte Verfahren zur Besetzung der Stelle unter Einbeziehung einer vorliegenden externen Initiativbewerbung.
Im Ergebnis kommt die Kreisverwaltung zu dieser Einschätzung: Das gewählte Verfahren entsprach nicht vollständig den maßgeblichen rechtlichen Anforderungen und ist damit aus Sicht der Kommunalaufsicht als ermessensfehlerhaft zu bewerten.
Im Einzelnen betrifft dies insbesondere den Verzicht auf eine Ausschreibung der Stelle. Nach Auffassung der Kreisverwaltung wurde damit dem im Grundgesetz verankerten Grundsatz der Bestenauslese nicht in ausreichendem Umfang Rechnung getragen.
Auch die Dokumentation des Anforderungsprofils wurde im Rahmen der Prüfung als nicht ausreichend bewertet. Ein solches Profil dient bei dauerhaften Neueinstellungen im öffentlichen Dienst dazu, die Anforderungen an eine Stelle sowie die maßgeblichen Auswahlkriterien frühzeitig festzuhalten und das Auswahlverfahren nachvollziehbar zu dokumentieren.
Die Kreisverwaltung hat sich darüber hinaus mit der von der Stadt vorgenommenen Einordnung der Position der stellvertretenden Pressesprecherin als besondere Vertrauensposition befasst. Nach Einschätzung der Kommunalaufsicht sprechen insbesondere die organisatorische Einbindung und das damit verbundene Unterstellungsverhältnis sowie die fachliche Ausrichtung der mit der Stelle verbundenen Aufgaben gegen eine entsprechende Einordnung. Eine rechtliche Beanstandung dieser Einordnung ergibt sich daraus jedoch nicht.
Bei der Entscheidung über das weitere kommunalaufsichtliche Vorgehen hat die Kreisverwaltung die konkreten Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen. Die Stelle ist inzwischen besetzt und es besteht ein wirksamer Arbeitsvertrag. Zudem hat sich die Mitarbeiterin nach Angaben der Stadt Herdecke in ihrer bisherigen Tätigkeit bewährt.
Vor diesem Hintergrund erscheinen kommunalaufsichtliche Anordnungen nicht angezeigt. Für künftige Stellenbesetzungen hat die Kreisverwaltung der Stadt Herdecke Hinweise zu den aus ihrer Sicht zu beachtenden rechtlichen Anforderungen gegeben. Ziel ist es, dass künftige Stellenbesetzungsverfahren entsprechend den geltenden rechtlichen Vorgaben durchgeführt und organisatorische Entscheidungen auf dieser Grundlage getroffen werden.
Kontaktdaten:
Ennepe-Ruhr-Kreis, Pressestelle, Ingo Niemann (V.i.S.d.P.), Franziska Horsch, Kira Scheven, Hauptstr. 92, 58332 Schwelm
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