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Herdecke: Kommunalaufsicht hält Ankauf für noch vertretbar

Die Kommunalaufsicht des Ennepe-Ruhr-Kreises hat den Ankauf eines Grundstücks durch die Stadt Herdecke zur Erweiterung eines Gewerbegebiets geprüft. Im Ergebnis kommt sie zu folgender Einschätzung: Trotz des vergleichsweise hohen Kaufpreises war die Entscheidung zum Grundstückserwerb rechtlich noch vertretbar. Kommunalaufsichtliche Maßnahmen sind für die Kreisverwaltung daher nicht angezeigt.
 
Gegenstand der Prüfung waren zwei Punkte. Zum einen ging es um die Frage, ob die Ratsmitglieder vor ihrem Kaufbeschluss ausreichend informiert worden waren. Zum anderen darum, ob die Stadt beim Erwerb des Grundstücks die kommunalrechtlichen Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachtet hat.
 
Da den Ratsmitgliedern sowohl die geltenden Bodenrichtwerte als auch die Kaufpreisvorstellungen des Verkäufers bekannt waren und die Verwaltung sie zudem auf die städtebaulichen und wirtschaftlichen Ziele des Erwerbs hingewiesen hat, kommt die Kreisverwaltung zu der Einschätzung, dass die Ratsmitglieder vor ihrer Entscheidung über die maßgeblichen Umstände des Grundstückskaufs ausreichend informiert waren.
 
Zur Frage der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit findet sich im Schreiben an die Herdecker Stadtverwaltung folgende Einschätzung: Zwar bewertet die Kommunalaufsicht die Höhe des Kaufpreises angesichts des damaligen Entwicklungszustands des Grundstücks als auffällig. Allerdings verfügen Kommunen diesbezüglich über einen weitgehenden Beurteilungs- und Entscheidungsspielraum. Ein aufsichtsrechtliches Einschreiten kommt grundsätzlich erst dann in Betracht, wenn dieser Spielraum in nicht mehr vertretbarer Weise überschritten wird.
 
Im vorliegenden Fall waren insbesondere die fehlenden alternativen Gewerbeflächen sowie das legitime Ziel, Unternehmen am Standort zu halten beziehungsweise neue Ansiedlungen zu ermöglichen, zu berücksichtigen. Die Stadt hat die Fläche inzwischen zudem weiterentwickelt und vermarktet diese zu einem Quadratmeterpreis, der oberhalb des Kaufpreises liegt. Ein Kaufinteressent hat inzwischen die Absicht erklärt, einen Großteil der Fläche erwerben zu wollen.
 
Mit Blick auf die Vielzahl der zu berücksichtigenden Aspekte ist für die Kommunalaufsicht damit nicht abschließend festzustellen, ob der Stadt durch den Grundstücksankauf insgesamt überhaupt ein wirtschaftlicher Nachteil entstanden ist.

Kontaktdaten:> Ennepe-Ruhr-Kreis, Pressestelle, Ingo Niemann (V.i.S.d.P.), Franziska Horsch, Kira Scheven, Hauptstr. 92, 58332 Schwelm
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