Rettungsdienst: Konflikt mit Krankenkassen zieht Kreise
Pressemitteilung von Montag, 1. Dezember 2025
Ennepe-Ruhr-Kreis
Rettungsdienst: Konflikt mit Krankenkassen zieht Kreise
(pen) „Sehr deutlich wurde erneut: Die Krankenkassen stellen derzeit nrw-weit das Einvernehmen mit den Gebührensatzungen der Kreise und kreisfreien Städte nicht her. Die über Jahrzehnte bewährte Abrechnungspraxis im Rettungsdienst wird damit gefährdet.“ Mit diesem Eindruck kehrte Martin Weber, Leiter des Abteilung Bevölkerungsschutz der Kreisverwaltung, von der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Bevölkerungsschutz des Landkreistags NRW zurück.
Mitglieder des Ausschusses sind Vertreter aller 31 Kreise in Nordrhein-Westfalen – die Entscheidung der Krankenkassen, die Gebührensatzungen der Kreise zu ignorieren, Einsätze im Rettungsdienst zukünftig nur noch mit von ihnen einseitig definierten Festbeträgen abzurechnen und so am Ende Kosten auf die Bürgerinnen und Bürger zu verlagern, war das zentrale Thema des Treffens in Detmold.
„Dieses Verfahren ist eine Zumutung für die Bevölkerung und belastet das Gesundheitssystem unnötig. Es ist ein überflüssiger bürokratischer Mehraufwand für Patienten, Verwaltung und Krankenkassen und sorgt zudem für eine massive Verunsicherung in der Bevölkerung“, machte Landrat Dr. Martin Sommer (Kreis Steinfurt) in seiner Rolle als Ausschussvorsitzender deutlich.
Auf großes Interesse in der Runde stieß ein vom Ennepe-Ruhr-Kreis beauftragtes Gutachten. Dieses war zu dem Ergebnis gekommen, dass die von den Festbeträgen der Krankenkassen hervorgerufene Unterfinanzierung des Rettungsdienstes nicht über den Kreishaushalt ausgeglichenen werden darf.
Den damit notwendigen Versand von Gebührenbescheiden und das Einfordern von Geldern von Bürgerinnen und Bürgern hatte Landrat Jan-Christoph Schaberick bereits in der letzten Woche als „ein absolutes Unding“ bezeichnet. In Zahlen geht es um 452 Euro für den Einsatz eines Rettungswagens und um 300 Euro für den eines Notarztes.
„Summen, die Menschen definitiv ins Grübeln bringen werden, ob sie die 112 wählen sollen, wählen können oder nicht. Damit ist das Verhalten der Krankenkassen gesundheitsgefährdend“, hatte Schaberick klar Position bezogen.
Um doch noch zu verhindern, dass Menschen den Rettungsdienst wegen möglicher Kosten nicht zu Hilfe rufen, fordert der LKT Ausschuss die Kassen auf, die Kosten für die Einsätze weiter auf der Grundlage der Gebührenordnungen der Kreis abzurechnen und so komplett zu übernehmen. Gleichzeitig wurde an die Adresse der Krankenkassen die Erwartung adressiert, gemeinsam mit den Kreisen nach sachgerechten Lösungen zu suchen.
Auch vom Land NRW erwarten die Ausschussmitglieder mehr Unterstützung. Das Land müsse dringend auf die Kassen einwirken, um ein tragfähiges Ergebnis zu erzielen. Das Ziel müsse lauten, Notfalleinsätze für die Bevölkerung wie bisher kostenfrei zu gestalten. Gefordert sei zudem der Bund. Mit einer Änderung des Sozialgesetzbuches könnte dieser den Krankenkassen die Grundlage für ihre Argumentation entziehen.
Stichwort Information der Bürger und der Politik
Weitere Hintergründe über die Auseinandersetzungen mit der Krankenkasse und mögliche Folgen finden Bürgerinnen und Bürger auf einer FAQ Seite auf der Internetseite der Kreisverwaltung,www.enkreis.de/gebuehren_rettungsdienst.
In der Kreispolitik werden die Rettungsdienstgebühren in der anstehenden Sitzung des Kreistages (8. Dezember) thematisiert werden. Den Sachstand hat die Kreisverwaltung in einer Vorlage aufbereitet.
Kontaktdaten:> Ennepe-Ruhr-Kreis, Pressestelle, Ingo Niemann (V.i.S.d.P.), Franziska Horsch, Lisa Radtke, Kira Scheven, Hauptstr. 92, 58332 Schwelm
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