Führerscheinumtausch: Nach der Frist ist vor der Frist
Nach dem 19. Januar ist vor dem 19. Januar – dieses Fristen-Motto gilt seit Jahren für das Umtauschen von Führerscheinen. Aktuell sind all diejenigen betroffen, deren unbefristete Kartenführerscheine zwischen 2002 und 2004 ausgestellt worden sind.
Diese Führerscheininhaber mit Hauptwohnsitz im Ennepe-Ruhr-Kreis haben jetzt bis zum 19. Januar 2027 Zeit, einen neuen Führerschein in aktueller Ausfertigung zu beantragen. Möglich ist dies nach einer Terminvereinbarung im Straßenverkehrsamt der Kreisverwaltung in Schwelm oder im städtischen Bürgerbüro. Erfahrungsgemäß und mit Blick auf die Zahl der Anträge ist es einfacher und schneller, den Umtausch vor Oktober einzuleiten.
Hintergrund der gesetzlich festgeschriebenen und seit Jahren laufenden Umtauschaktion für bundesweit rund 15 Millionen Führerscheine in Papierform und 28 Millionen im alten Scheckkartenformat ist ein klares Manko aller vor dem 19. Januar 2013 ausgegebenen Führerscheine: Sie sind nicht befristet und dies widerspricht einer Vorgabe der Europäischen Union.
„Aufgrund der hohen Anzahl der umzutauschenden Dokumente sind die Fristen zeitlich gestaffelt worden. Bis zum 19. Januar 2025 standen über Jahre die Papierführerscheine der Bürgerinnen und Bürger im Mittelpunkt, die nach 1953 geboren sind. Seit Anfang 2025 stehen nun die ersten Kartenführerscheine im Fokus. Da wir das Dokument lediglich tauschen, bleiben natürlich alle Rechte bestehen“, erläutert Christian Götte, Leiter des Straßenverkehrsamtes.
Wer seine Frist verstreichen lasse, sei mit einem ungültigen Dokument unterwegs und begehe unnötigerweise eine Ordnungswidrigkeit. Ebenfalls wichtig zu wissen: Mit einem abgelaufenen Führerschein kann kein gegebenenfalls sinnvoller internationaler Führerschein beantragt werden und wer als Begleiter im Rahmen des begleiteten Fahrens mit 17 unterwegs ist, benötigt zwingend einen gültigen Führerschein.
15 Jahre Ruhe haben diejenigen, die den Umtausch erledigt haben. Wie alle seit dem 19. Januar 2013 ausgehändigten Führerscheine ist dies der Zeitraum der Gültigkeit. Nach Ablauf der 15 Jahre gilt dann erneut: Es muss bei Wahrung aller Rechte und ohne Prüfung sowie Gesundheitscheck ein neuer Führerschein beantragt werden.
Benötigt werden für den Antrag grundsätzlich ein Identitätsnachweis, der aktuelle Führerschein sowie ein biometrisches Lichtbild. In Einzelfällen können weitere Unterlagen erforderlich sein. Die Kosten belaufen sich auf 33,77 Euro inklusive Zustellung direkt von der Bundesdruckerei. Wer sich die Kosten für das Zustellen sparen möchte, kann den neuen Führerschein direkt beim Straßenverkehrsamt abholen.
Stichwort Fristen
Die Umtauschfristen laufen noch bis zum 19. Januar 2033.
Die Vorgaben ab dem 19. Januar 2027 lauten wie folgt: Führerscheinausstellungsjahre 2005 bis 2007 Umtausch bis 19. Januar 2028, Ausstellungsjahr 2008 Umtausch bis 19. Januar 2029, Ausstellungsjahr 2009 Umtausch bis 19. Januar 2030, Ausstellungsjahr 2010 Umtausch bis 19. Januar 2031 und Ausstellungsjahr 2011 Umtausch bis 19. Januar 2032.
Für den Ausstellungszeitraum 2012 bis einschließlich 18. Januar 2013 lautet die Frist 19. Januar 2033. Diese gilt – unabhängig von der Art oder vom Ausstellungsjahr des Führerscheins – auch für alle, die vor 1953 geboren wurden.
Kontaktdaten:> Ennepe-Ruhr-Kreis, Pressestelle, Ingo Niemann (V.i.S.d.P.), Franziska Horsch, Lisa Radtke, Kira Scheven, Hauptstr. 92, 58332 Schwelm
Telefon: 02336/93 2062, 02336/93 2064, 02336/93 2063, 02336/93 2066
Mail: pressestelle@en-kreis.de
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