Aus für Trinkwasserleitungen aus Blei: Eigentümer und Betreiber in der Pflicht
Die Verantwortung für bleifreies Trinkwasser liegt bei Eigentümern von Gebäuden – darauf weist das Gesundheitsamt des Ennepe-Ruhr-Kreises angesichts einer seit wenigen Tagen geltenden Regelung der Trinkwasserverordnung hin. Seit dem 12. Januar dürfen für Trinkwasserleitungen weder Blei noch bleihaltige Werkstoffe verwendet werden. Auch einzelne Rohrabschnitte oder Verbindungsstücke aus Blei sind unzulässig.
Diese eindeutige Vorgabe gilt für alle Gebäude, in denen Trinkwasser bereitgestellt wird – also für Wohngebäude ebenso wie für öffentliche Einrichtungen. Eigentümer sowie Betreiber sind verpflichtet, bestehende Bleirohre vollständig zu entfernen oder dauerhaft stillzulegen. Zudem von Verantwortlichen zu beachten: Sind Bleileitungen vorhanden, sind Nutzer zu informieren. Mieter haben darüber hinaus das Recht, Auskunft über das in ihrem Gebäude verwendete Leitungsmaterial zu verlangen.
Hintergrund: Blei im Trinkwasser – das weder geschmacklich noch geruchlich wahrnehmbar ist – stellt auch in sehr geringen Konzentrationen eine erhebliche Gesundheitsgefahr dar. Besonders gefährdet sind Ungeborene, Säuglinge und Kleinkinder, bei denen selbst kleinste Mengen Blei die Blutbildung und die Intelligenzentwicklung beeinträchtigen können. Langfristig aufgenommen, kann Blei zu einer schleichenden Vergiftung führen. Erste Anzeichen können Symptome wie Müdigkeit, Kopfschmerzen oder Gewichtsverlust sein.
„Im öffentlichen Trinkwassernetz sind bereits keine Bleileitungen mehr verbaut“, erklärt Anja Nowak, Gesundheitsingenieurin im Schwelmer Kreishaus. „Risiken bestehen vor allem in älteren Gebäuden, hier sollte für Klarheit über das Material der Trinkwasserleitungen gesorgt werden. Denn: Erst 1973 wurde das Verwenden von Bleirohren für die hausinterne Trinkwasserinstallation verboten.“
Verbraucher, die ihr Trinkwasser auf Blei untersuchen lassen möchten, können sich direkt bei ihrem Wasserversorger darüber informieren, ob und zu welchen Konditionen dieser Analysen anbietet. Solange Unklarheiten vorhanden sind, sollte das Trinkwasser vor der Nutzung einige Minuten ungenutzt ablaufen. Für das Zubereiten von Säuglingsnahrung ist ausschließlich frisches, nicht abgestandenes Wasser zu verwenden.
Stichwort Novelle der Trinkwasserverordnung
Mit der endgültigen Abschaffung von Blei in Trinkwasserleitungen werden mögliche Risiken für die Gesundheit, besonders für schwangere Frauen und Kinder, nachhaltig reduziert. Die Novelle und die in ihr festgeschriebenen Grenzwerte – aktuell 10 Mikrogramm pro Liter, ab 12. Januar 2028 dann 5 Mikrogramm – stellt damit einen wichtigen Schritt zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung dar.
Folglich sind die Auflagen für Fristverlängerungen für das weitere Nutzen bleihaltiger Rohre bis Januar 2036 streng. Sie sind ausschließlich für nicht vermietete Einheiten sowie bei einer ausgeschlossenen gesundheitlichen Gefährdung möglich.
Kontaktdaten:
Ennepe-Ruhr-Kreis, Pressestelle, Ingo Niemann (V.i.S.d.P.), Franziska Horsch, Lisa Radtke, Kira Scheven, Hauptstr. 92, 58332 Schwelm
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