Rettungsdienstgebühren: Landrat fordert kurzfristige Übergangslösungen
„Die Situation in der Finanzierung unseres Rettungsdienstes spitzt sich zu. Wenn sich jetzt kurzfristig nichts ändert, müssen wir tatsächlich wie angekündigt Anfang April erstmals Gebührenbescheide an gesetzlich krankenversicherte Bürgerinnen und Bürger verschicken.“ Für Landrat Jan-Christoph Schaberick ist der aktuelle Sachstand ernüchternd. Noch habe der monatelange Einsatz des Kreises, genau das zu vermeiden, nicht zum Erfolg geführt. Dies sei fatal, denn „niemand darf zu der Überlegung gezwungen werden, ob er im Notfall die 112 wählt, weil er Angst vor einer Rechnung hat.“
In Schreiben an Bundeskanzler Friedrich Merz, NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann sowie die Krankenkassen weist Schaberick auf die Dramatik der Lage im Kreis hin und fordert im Interesse der Betroffenen sehr zeitnahe Übergangslösungen.
Hintergrund: Im Ennepe-Ruhr-Kreis haben die Krankenkassen ihre nrw-weite Ankündigung, nur noch Festbeträge für Einsätze des Rettungsdienstes zu erstatten, bereits umgesetzt. Da diese allerdings nicht kostendeckend sind, ist der Rettungsdienst unterfinanziert. Die Lücke im Etat darf die Kreisverwaltung laut Rechtsgutachten nur über Gebührenbescheide an die Adresse der Bürgerinnen und Bürger schließen.
„Seit Herbst letzten Jahres sucht der Ennepe-Ruhr-Kreis gemeinsam mit anderen betroffenen Kommunen und kommunalen Verbänden im Austausch mit Krankenkassen, Land und Bund nach Lösungen. Unter Leitung von Kreisdirektor Sebastian Arlt haben wir zahlreiche Gespräche und Verhandlungen geführt“, skizziert Schaberick die Aktivitäten, die der Kreis in der Hoffnung auf einen Durchbruch gestartet hatte.
Sollte weiterhin keine Lösung erreicht werden, hat das erhebliche finanzielle Folgen für alle, die seit September den Rettungsdienst in Anspruch genommen haben. In Zahlen: Für Einsätze, die mit dem Transport in ein Krankenhaus endeten, wären von gesetzlich Versicherten rund 450 Euro zu übernehmen, für den Einsatz des Notarztes 300 Euro und für einen Krankentransport gut 130 Euro. Weil das Abrechnen von Einsätzen mehrere Monate dauert, muss die Kreisverwaltung die ersten dieser Gebührenbescheide Stand heute Anfang April auf den Weg bringen.
In seinen Schreiben fordert Schaberick die Adressaten daher auf, sehr kurzfristig aktiv zu werden. Hoffnungen setzt er dabei insbesondere in den Brief an die Krankenkassen. Darin verweist er auf eine Übergangslösung, die die Kassen in der letzten Woche mit dem Kreis Steinfurt vereinbart haben. Dort wurde der Vollzug der Festbeträge bis zum 15. April ausgesetzt – Bürgerinnen und Bürger müssen für Einsätze bis zu diesem Zeitpunkt mit keinem Gebührenbescheid rechnen.
„Etwas Vergleichbares ist aus meiner Sicht auch für den Ennepe-Ruhr-Kreis dringend erforderlich und würde einer Vielzahl bei uns Betroffenen Ausgaben ersparen. Zudem würde es helfen, Verunsicherung der Bevölkerung zu vermeiden und Zeit für eine tragfähige Lösung zu gewinnen“, so der Landrat.
An Karl-Josef Laumann appelliert Schaberick, das vom NRW-Gesundheitsminister formulierte Ziel, „als ersten kleinen Schritt ein Moratorium hinzubekommen, dass die Leute keine Gebührenbescheide bekommen“, zu fokussieren und so zeitnah wie möglich zu erreichen.
Vom Bund fordert der Kreis eine klare gesetzliche Neuregelung, die es möglich macht, Rettungseinsätze rechtssicher und ohne Gebührenbescheide an Bürger zu finanzieren. „Dies ist für die Sicherheit der Menschen so gravierend, dass ich Sie bitte, dieses Thema zur Chefsache zu machen und die notwendigen Schritte auf Bundesebene mit Nachdruck voranzubringen“, schreibt Schaberick an die Adresse des Bundeskanzlers.
Stichwort Historie
Seit Jahrzehnten hat der Ennepe-Ruhr-Kreis als Träger des Rettungsdienstes seine Leistungen auf Grundlage einer mit den Krankenkassen als Kostenträgern vereinbarten Gebührensatzung mit ihnen abgerechnet.
In mehreren Bundesländern haben die Kassen diesen Weg verlassen. Ohne ihre Kalkulationshintergründe zu erläutern, lautete ihre Botschaft auch an den Ennepe-Ruhr-Kreis: Für Einsätze des Rettungsdienstes ab September 2025 werden nur noch so genannte Festbeträge erstattet.
Zu diesem Vorgehen hatte sich Landrat Jan-Christoph Schaberick bereits unmittelbar nach Amtsantritt im November geäußert: „Den Krankenkassen steht es ja durchaus zu, Positionen zu verändern und zu versuchen, Gesetze anders zu interpretieren, sowie Dinge neu verhandeln zu wollen. Das von ihnen gewählte Vorgehen ist aber nicht nachvollziehbar. Den Patientinnen und Patienten während noch laufender Verhandlungen und Gesetzesinitiativen Gebührenbescheide und ´Eigenanteile´ in Höhe von mehreren hundert Euro ´in Aussicht zu stellen´, ist inakzeptabel.“
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