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Geflügel: Veterinäramt warnt vor Newcastle-Krankheit

Nach rund 30 Jahren ohne Ausbrüche sind im Februar erstmals wieder mehrere Fälle der Newcastle-Krankheit (Newcastle Disease, ND) bei Geflügel in Deutschland festgestellt worden. Betroffen sind sowohl große Bestände mit Hühnern, Puten und Masthühnern als auch kleinere Hobbyhaltungen in Brandenburg und Bayern. Im Ennepe-Ruhr-Kreis ist bislang kein Fall aufgetreten.
  „Das erstmalige Auftreten der Tierseuche, die seit 1996 in Deutschland als getilgt galt, ist für alle Veterinärbehörden jedoch ein deutlicher Weckruf. Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter bitten wir daher darum, den Impfstatus ihrer Tiere schnellstmöglich sorgfältig zu überprüfen und die vorgeschriebene Impfung gegen die Newcastle-Krankheit im eigenen sowie im Interesse aller Halter gegebenenfalls zu erneuern“, macht Barbara Paß, stellvertretende Amtstierärztin des Ennepe-Ruhr-Kreises, deutlich.
 
Diese Kontrolle beruht nicht auf Freiwilligkeit. Denn: In Deutschland besteht für Hühner und Puten Impfpflicht gegen die Newcastle-Krankheit und zwar unabhängig davon, ob es sich um große Bestände oder um Hobbyhaltungen handelt.
 
Neben der Impfung lassen die Ausbrüche auch Zugangskontrollen zum Bestand, die Hygiene, das Sichern von Futter und Wasser, den zu vermeidenden Kontakt zu Wildtieren und die Vorsicht im Umgang mit neuen Tieren wieder verstärkt in den Fokus rücken. „Ebenso wichtig ist es, die Tiere regelmäßig auf Krankheitsanzeichen zu kontrollieren und auf Symptome sofort zu reagieren“, unterstreicht Paß.
 
Typische Symptome der Newcastle-Krankheit sind Atemprobleme, Durchfall, verminderte Legeleistung, Appetitlosigkeit sowie nervöse Störungen wie Zittern oder Lähmungen. Übertragen wird die hochansteckende Viruserkrankung durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren, über deren Ausscheidungen, über kontaminierte Gegenstände oder auch über die Luft.
 
Die Fälle in Brandenburg und Bayern haben gezeigt, wie erheblich die Verluste bei einem Ausbruch sein können. Grundsätzlich gilt: Kommt es dazu, müssen zum Schutz anderer Bestände sämtliche Tiere des betroffenen Betriebes getötet werden. In Brandenburg und Bayern waren dies bisher 125.000 Tiere.
 
Im Ennepe-Ruhr-Kreis sind beim Veterinäramt derzeit mehrere hundert Geflügelhaltungen registriert. Insgesamt werden an Ennepe, Ruhr und Schwelme rund 280.000 Tiere gehalten – überwiegend in kleineren Hobbyhaltungen.
 
Geflügelhalter, die ihre Tiere bislang noch nicht beim Veterinäramt gemeldet haben, sollten dies umgehend nachholen. Die Meldung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient im Seuchenfall einer schnellen und gezielten Information der Tierhalter. Möglich ist das Anmelden über ein Formular auf der Internetseite der Kreisverwaltung (www.en-kreis.de). Dort finden sich im Bereich „Tierseuchenbekämpfung“ auch weitere Informationen.

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