Rettungsdienstgebühren: Bund und Land sehen Handlungsbedarf, Kreis fordert Lösung
„Es ist gut, dass sowohl Bund als auch Land den Ernst der Lage klar benennen. Für uns im Ennepe-Ruhr-Kreis bleibt aber entscheidend: Wir brauchen kurzfristig Lösungen – sonst müssen wir absehbar wider Willen Gebührenbescheide an Bürgerinnen und Bürger verschicken, die den Rettungsdienst in Anspruch nehmen mussten.“ Mit gemischten Gefühlen bewertet Landrat Jan-Christoph Schaberick die Rückmeldungen auf seine Schreiben an Bundeskanzler Friedrich Merz sowie die nordrhein-westfälische Landesregierung.
Berlin macht deutlich: Die Bundesregierung verfolgt mit der geplanten Reform der Notfallversorgung das Ziel, eine bundesweit einheitliche und gleichwertige Versorgung sicherzustellen. Gleichzeitig sollen auch die sozialversicherungsrechtlichen Regelungen für den Rettungsdienst grundlegend überarbeitet werden.
Die Landesregierung formuliert ihre Position so: „Die Finanzierung des Rettungsdienstes darf nicht zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger gehen, Gebühren sollten möglichst vermieden werden. hierfür arbeitet das Land gemeinsam mit Kommunen und Krankenkassen an einer Übergangslösung.“ Gleichzeitig wird auf die Notwendigkeit einer schnellen Reform auf Bundesebene hingewiesen.
„Das Problem haben Berlin und Düsseldorf erkannt und es wird an Lösungen gearbeitet. Für uns im Ennepe-Ruhr-Kreis wird die Zeit für Ergebnisse allerdings immer knapper“, so Schaberick.
Hintergrund: Die Krankenkassen haben ihre Finanzierungspraxis für den Rettungsdienst verändert und wollen nur noch Festbeträge zahlen, die die tatsächlichen Kosten nicht decken. Ein Rechtsgutachten hat deutlich gemacht, dass der Kreis verpflichtet ist, die damit verbundene Differenz über Gebührenbescheide gegenüber Bürgern geltend zu machen.
In Zahlen: Für Einsätze, die mit dem Transport in ein Krankenhaus enden, wären von gesetzlich Versicherten rund 450 Euro zu übernehmen, für den Einsatz des Notarztes 300 Euro und für einen Krankentransport gut 130 Euro.
Die Hoffnung, diese Beträge nicht von Bürgern einfordern zu müssen, will der Landrat noch nicht aufgeben. „Immerhin schreibt die Landesregierung, dass Gebühren für Bürger möglichst vermieden werden müssen und schließt sich damit unserer und der Einschätzung vieler anderer Kommunen an.“ Noch bleibe Zeit, um in den Gesprächen zwischen der Landesregierung, den Krankenkassen und den kommunalen Spitzenverbänden eine für den Ennepe-Ruhr-Kreis und die Patienten akzeptable Lösung zu finden.
„Da dies vor Ostern anders als geplant und angekündigt nicht geklappt hat, das nächste Treffen auf Landeebene für Mitte April terminiert ist und wir nach wie vor auf ein rechtlich und haushälterisch tragfähiges Ergebnis hoffen, werden wir den bisher für Anfang April angekündigten Versandstart für Gebührenbescheide zunächst verschieben“, kündigt Schaberick an.
Stichwort Festbeträge
Im Ennepe-Ruhr-Kreis haben die Krankenkassen ihre nrw-weite Ankündigung, nur noch Festbeträge für Einsätze des Rettungsdienstes zu erstatten, bereits umgesetzt. Diese gelten seit September 2025. Weil das Abrechnen von Einsätzen mehrere Monate dauert, hat die Kreisverwaltung bisher noch keine Gebührenbescheide auf den Weg gebracht.
Die Forderung von Landrat Jan-Christoph Schaberick an die Adresse der Krankenkassen, die Festbeträge auszusetzen und erst später geltend zu machen, wurde von diesen vor wenigen Tagen abgelehnt. Anders als im Kreis Steinfurt, dort sollten für Einsätze des Rettungsdienstes seit Herbst 2025 ebenfalls Festbeträge gelten, diese werden von den Krankenkassen jetzt aber erst ab dem 15. April angewendet. Folge: Bürger müssen für Einsätze bis zu diesem Zeitpunkt mit keinem Gebührenbescheid rechnen.
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