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Honorarkürzungen: Sozialpsychiatrischer Dienst warnt vor Folgen

Die seit Anfang April um 4,5 Prozent abgesenkte Vergütung für psychotherapeutische Leistungen stößt bundesweit auf Kritik. Auch der Sozialpsychiatrische Dienst der Kreisverwaltung warnt jetzt vor spürbaren Folgen. Die Kürzung drohe eine ohnehin angespannte Versorgungslage weiter zu belasten.
 
„Wir begleiten Bürgerinnen und Bürger, die von psychischen Erkrankungen betroffen oder bedroht sind, sowie deren Angehörige. Um ihre Situation zu stabilisieren und Krisen zu bewältigen, suchen viele dringend einen ambulanten Therapieplatz,“ berichtet Elisabeth Miro, psychologische Psychotherapeutin beim Sozialpsychiatrischen Dienst.
 
Bereits jetzt sind die Wartezeiten auf einen ambulanten Platz, der in vielen Fällen dazu beitragen kann, stationäre Aufenthalte zu vermeiden, erheblich. Je nach Praxis und Region liegen diese zwischen sechs Monaten und drei Jahren. Um eine Chance zu haben, die Honorarkürzungen auszugleichen, könnten niedergelassene Praxen gezwungen sein, verstärkt privat Versicherte zu behandeln.
 
„Für gesetzlich Versicherte würde dies absehbar noch längere Wartezeiten bedeuten. Wochen und Monate, in denen das Risiko einer Chronifizierung von Erkrankungen steigt“, skizziert Miro ein bereits sehr kurzfristig denkbares Szenario für die größte Gruppe der Patientinnen und Patienten.
 
Mittelfristig könnte sich das weniger an Honorar auch auf die Attraktivität des Berufs auswirken. Hintergrund: Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten investieren nicht nur viel Zeit, sondern auch Geld in ihre Tätigkeit. Die Regelstudienzeit für Psychologie liegt bei fünf Jahren, die anschließende, privat zuzahlende Ausbildung nimmt weitere drei bis fünf Jahre in Anspruch. Um nach der Ausbildung mit Krankenkassen abrechnen zu dürfen, ist zudem eine Abrechnungserlaubnis erforderlich. Diese kostet je nach Region zwischen 30.000 und über 100.000 Euro.
 
„Ein Berufsweg, der bisher durchaus als krisenfest und damit trotz der hohen Hürden ausreichend attraktiv schien, wird nun durch die Kürzungen und die Androhung weiterer RE sehr infrage gestellt“, betont Miro.
 
Die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen wird regelmäßig durch den so genannten Erweiterten Bewertungsausschuss überprüft und angepasst. Die aktuelle Absenkung um 4,5 Prozent wird von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sowie von großen Fachverbänden öffentlich deutlich kritisiert.
 
Ihre klare Botschaft: „Die Honorarkürzungen sind unbegründet, rechtlich nicht haltbar und beschädigen nachhaltig psychotherapeutische Praxen und notwendige Versorgung. Das ist nicht länger hinnehmbar und eine Zumutung für das Gesundheitssystem und für alle diejenigen, die täglich Menschen mit psychischen Erkrankungen mit hohem Einsatz und Qualifikation versorgen.“
 
Wer sich diesem Protest anschließen möchte, kann unter www.change.org eine Petition unterschreiben.
 
Stichwort Sozialpsychiatrischer Dienst
 
Der Sozialpsychiatrische Dienst (SpDi) des Ennepe-Ruhr-Kreises ist Teil des öffentlichen Gesundheitsdienstes und unterstützt Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie deren Angehörige.
 
Zu seinen Aufgaben zählen Beratung in belastenden Lebenssituationen, Hilfe in akuten Krisen sowie die Vermittlung weiterführender Hilfsangebote wie ambulante Therapien oder stationäre Behandlungen. Das Angebot ist kostenfrei, vertraulich und ohne Überweisung zugänglich.

Kontaktdaten:> Ennepe-Ruhr-Kreis, Pressestelle, Ingo Niemann (V.i.S.d.P.), Franziska Horsch, Kira Scheven, Hauptstr. 92, 58332 Schwelm
Telefon: 02336/93 2062, 02336/93 2064, 02336/93 2066
Mail: pressestelle@en-kreis.de
Internet: www.en-kreis.de, App: Ennepe-Ruhr-Kreis