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Lärmaktionsplanung für die Hansestadt Breckerfeld im Fachausschuss vorgestellt – Problematisch ist der Verkehrslärm auf der L 528 in der Ortsdurchfahrt ( Innenstadt).

Breckerfeld Im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss , der unter dem Vorsitz von André Poth (CDU) im Rathaus tagte, stand in der öffentlichen Sitzung die “ Lärmaktionsplanung für die Stadt Breckerfeld “ auf der Tagesordnung. Einleitend machte Bürgermeister André Dahlhaus deutlich: „Auf der Grundlage der „EU- Umgebungslärmrichtlinie“ sind in NRW die Städte und Gemeinden für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen zuständig und per Gesetz zur Aufstellung verpflichtet.“ Die EU-Richtlinie befasse sich grundsätzlich mit den Geräuschquellen aus dem Straßen-, Eisenbahn- und Flugverkehr und dem Gelände für industrieelle Tätigkeiten. Ziel der verpflichtenden Lärmaktionsplanung sei es, schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigungen, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Die Stadt habe ein Fachbüro aus Kassel mit der Aufstellung des Lärmaktionsplanes für die Hansestadt Breckerfeld beauftragt. Der Bürgermeister wies auf ein Problem hin: „Wie alle kreisfreien Städte und Gemeinden können wir in Eigenverantwortung zwar den Lärmaktionsplan aufstellen. Die daraus folgenden Maßnahmen kann die Stadt selbst nicht umsetzen.“ Bei der L 528 seien der Landesbetrieb Straßen NRW als Straßenbaulastträger und das Straßenverkehrsamt des Ennepe-Ruhr-Kreises die verantwortlichen Behörden.
Planerin Antje Janßen vom „Büro LK Argus Kassel“ stellte den Entwurf des Planes vor. Sie machte deutlich: „Die Grundlage für unsere Planung bilden die Lärmkarten, die uns das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LaNUV) zur Verfügung stellt. Auf den Karten ist erkennbar, wo in ihrer Stadt die Lärmbelastung problematisch ist.“ Lärmprobleme lägen vor, wenn an Wohnungen, Schulen, Krankenhäuser oder anderen schutzwürdigen Gebäuden der Lärmpegel am Tag von 70 dB(A) und in der Nacht von 60dB(A) erreicht oder überschritten wird. In Gewerbe- und Industriegebieten gelten diese Grenzen allerdings nicht.
Frau Janßen: „Nach Auswertung der Lärmkarten für Breckerfeld ergab sich: Der Straßenverkehr stellt im Stadtgebiet die einzige dominierende Lärmquelle dar. “ Betroffen sei allein die Ortsdurchfahrt der L 528 zwischen der Einmündung des Klingenwegs im Süden und dem Kreisverkehr in Königsheide im Norden. Hier greifen die 2. und 3. Stufe der EU-Richtlinie. Lärmquellen der 1. Stufe ( Autobahnen, Großflughäfen , Schienenverkehr) kämen im Stadtgebiet nicht vor. Als zu treffende Maßnahmen schlagen die Planer folgende Maßnahmen vor:
1. Bau der Ortsumgehung L 528n – Nach den vorliegenden Zahlen würde diese Maßnahme in der Innenstadt für 50 % weniger PKW und 85 % weniger LKW sorgen.
2. Die bestehende Tempo 30- Begrenzung in der Innenstadt durch verstärkte Überwachung (Starenkasten) bzw. Geschwindigkeitsdisplays verstärkt durchsetzen.
3. Fahrbahnsanierung – Beseitigung von klappernden Gulliabdeckungen und Deckenunebenheiten, Auftragen von „Flüsterasphalt“.
4. Informationsangebot an Anlieger über Fördermöglichkeiten zum Einbau von passivem Schallschutz in ihre Gebäude.
5. LKW Durchfahrverbot auf der L 528.
Frau Janßen berichtete , dass man auch weitere Maßnahmen wie aktiven Schallschutz , Einrichtung eines Radweges durch die Innenstadt oder Verlagerung des Durchgangsverkehrs auf Ost- bzw. Westring geprüft habe. Janßen: “ Für Wälle oder Schallschutzmauern ist in der Innenstadt ebenso kein Platz wie für einen ausgewiesenen Radweg.“ Die Nutzung vorhandener Bürgersteige auch durch Radfahrer sah sie problematisch. Die Verlagerung des Hauptverkehrs auf die beiden Ringe lehnte sie gut begründet ab.
Nach kurzer, allgemeiner Diskussion wurde eine Entscheidung über den vorgelegten Entwurf des Lärmaktionsplan nicht gefasst. Bedenken zu Einzelmaßnahmen wie Radweg auf Bürgersteigen oder LKW-Durchfahrverbot wurden vorgebracht. Alle Fraktionen hatten noch Beratungsbedarf. Sie erhalten die Präsentation des Planungsbüros zur Vorbereitung auf die nächste Ratssitzung. Dort soll der Entwurf des Lärmaktionsplanes am 10. Juli beschlossen werden. Die Verwaltung wird danach die 4-wöchige Offenlegung des Entwurfs vorbereiten. Bürgermeister Dahlhaus: „Die bei der Offenlegung eingehenden Anregungen und Bedenken der Bürger und der Träger öffentlicher Belange werden im Laufe des Herbstes abgewogen und im Fachausschuss beraten. Die Aufstellung des Lärmaktionsplanes soll danach in der Dezembersitzung der Stadtvertretung beschlossen werden.“ (OE)