Rettungsdienstgebühren: Kreis schützt Patienten vor zusätzlichen Kosten
Der Ennepe-Ruhr-Kreis wird Patientinnen und Patienten auch künftig nicht mit zusätzlichen Kosten für Rettungsdiensteinsätze belasten. Der Kreistag hat jetzt beschlossen, eine auf Landesebene ausgehandelte Übergangslösung anzunehmen und die Gebührensatzung für den Rettungsdienst rückwirkend anzupassen. Damit ist der Weg frei, auf Gebührenbescheide an Bürgerinnen und Bürger zu verzichten. Die insgesamt fehlenden 9,1 Millionen Euro werden aus der Kreiskasse finanziert.
Hintergrund des Beschlusses ist ein seit längerem bestehender Streit zwischen den Krankenkassen und den kommunalen Trägern des Rettungsdienstes. Dabei geht es insbesondere um Einsätze, bei denen Rettungswagen oder Notarzt ausrücken, anschließend aber kein Transport in ein Krankenhaus stattfindet.
> Die Krankenkassen stellen infrage, ob die Kosten solcher Einsätze – von ihnen als „Fehlfahrten“ tituliert – wie bisher vollständig in die Gebührenkalkulation einbezogen werden dürfen. Folge im Ennepe-Ruhr-Kreis: Seit September 2025 zahlen die Krankenkassen nur noch von ihnen festgesetzte Beträge. Die damit verbundenen Einnahmen reichen allerdings nicht aus, um die Kosten des Rettungsdienstes vollständig zu decken.>
> „Für uns war und ist entscheidend, dass niemand überlegen muss, ob er aus Sorge vor einem Gebührenbescheid über mehrere hundert Euro besser nicht die 112 wählt. Wer medizinische Hilfe braucht, muss wie bisher den Rettungsdienst rufen können, ohne sich Gedanken darüber machen zu müssen, ob er am Ende dafür zur Kasse gebeten wird“, wiederholt Landrat Jan-Christoph Schaberick die von ihm in der gesamten Debatte immer wieder bezogene Position.>
Auch der Hartnäckigkeit des Ennepe-Ruhr-Kreises sei eine Übergangslösung zu verdanken, auf die sich Landesregierung, kommunale Spitzenverbände und Krankenkassen verständigt hätten. Das Modell sieht vor, dass sich die Krankenkassen 2026 weiterhin zumindest teilweise an den Kosten für Einsätze beteiligen, bei denen Rettungskräfte Kontakt mit Hilfesuchenden hatten, anschließend aber kein Transport ins Krankenhaus erfolgte.>
„Bei Rettungsdienstträgern, die dieser Lösung zustimmen, finanzieren die Krankenkassen 50 Prozent der Kosten des jeweiligen Einsatzes. Diese Beteiligung ist allerdings gedeckelt und gilt nur bis zu einer Fehleinsatzquote von 15 Prozent der Gesamtfahrten je Rettungsmittel“, berichtet Schaberick. „Wir hätten uns mehr gewünscht. Nur mit der Zustimmung zu dieser Lösung können wir die Gebührenbescheide allerdings verhindern.“>
Die Entscheidung hat allerdings ihren Preis: Um den Haushalt der Rettungsdienstgebühren ohne die vollständige Kostenübernahme durch die Krankenkassen ausgleichen zu können, rechnet der Kreis im Rettungsdienst für 2026 mit einem kalkulatorischen Defizit von rund 4,7 Millionen Euro. Dazu kommen weitere 4,4 Millionen Euro für ungedeckte Einsatzkosten in den Monaten September bis Dezember 2025. Für diesen Zeitraum konnte trotz intensiver Bemühungen und Verhandlungen mit den Krankenkassen auf allen Ebenen bis hin zum Gesundheits- und Kommunalministerium keine Übergangslösung gefunden werden – diese Finanzierungslücke ist damit vollständig vom Kreis zu tragen.>
Für den Verzicht auf Gebührenbescheide und die Beteiligung des Kreises an der Übergangslösung sowie die damit verbundenen Ausgaben hatte auch die Bezirksregierung als Kommunalaufsicht mit ihrer Zustimmung den Weg freigemacht.>
Stichwort: Einsatz für eine Lösung
Seit seinem Amtsantritt hatte sich Landrat Jan-Christoph Schaberick gemeinsam mit Kreisdirektor Sebastian Arlt und den Mitarbeitenden der Sachgebiete Recht und Bevölkerungsschutz intensiv mit dem Konflikt um die Finanzierung des Rettungsdienstes beschäftigt. Die Folgen, die mit der eingeschränkten Kostenübernahme durch die Krankenkassen verbunden sind, hat er immer wieder deutlich kritisiert und auch bei Land und Bund auf eine tragfähige Lösung gedrängt.>
„Die jetzt beschlossene Regelung verhindert zwar den Versand von Gebührenbescheiden an Bürgerinnen und Bürger und eine nicht vertretbare Verunsicherung beim Wählen der 112. Gleichzeitig sind damit aber für uns und die Städte des Kreises auch nicht einkalkulierte kommunale Mehrausgaben in Millionenhöhe verbunden“, so der Landrat. Damit dies nicht über 2026 hinausgehe seien Bund, Land und Krankenkassen nach wie vor gefordert, eine tragfähige Lösung vorzulegen, mit der der Rettungsdienst im Sinne aller Beteiligten zukünftig verlässlich finanziert werden kann.>
> Kontaktdaten:
> Ennepe-Ruhr-Kreis, Pressestelle, Ingo Niemann (V.i.S.d.P.), Franziska Horsch, Kira Scheven, Hauptstr. 92, 58332 Schwelm
> Telefon: 02336/93 2062, 02336/93 2064, 02336/93 2066
> Mail: pressestelle@en-kreis.de
> Internet: www.en-kreis.de, App: Ennepe-Ruhr-Kreis
> WhatsApp Kanal https://whatsapp.com/channel/0029Vb5DyC9KrWQpgM7tFB3G
>
>









