Beschränkung der Personenzahl – weitere Auflagen zur Allgemeinververfügung
In Anbetracht der weiteren Ausbreitung der Corona-Epidemie hat die Hansestadt Breckerfeld die Allgemeinverfügung ergänzt und verfügt nun eine Zutrittsbeschränkung im Einzelhandel. Der Bürgermeister appelliert an die Breckerfelderinnen und Breckerfelder, zum Einkaufen auch die Randzeiten auszunutzen. „Damit leisten Sie einen wichtigen Beitrag für unser aller Gesundheit und gegen die Ausbreitung der Epidemie.
Hier finden Sie die ursprüngliche Allgemeinverfügung.